Ob der Sessellift auf den Weissenstein abgebrochen werden darf, sollen die Richter prüfen. Fotos: www.seilbahnweissenstein.ch

Gericht prüft Weissenstein-Konzession

Ende Januar genehmigte das Bundesamt für Verkehr die neue Gondelbahn auf den Weissenstein und den Abbruch des alten Sessellifts. Der Heimatschutz verlangt eine gerichtliche Überprüfung.

Ende Januar genehmigte das Bundesamt für Verkehr die neue Gondelbahn auf den Weissenstein und den Abbruch des alten Sessellifts. Der Schweizer Heimatschutz erachtet die Bewilligung als unzulässig und verlangt eine gerichtliche Überprüfung. «Die Konzession widerspricht den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz», so die Organisation. Für den geplanten Eingriff liege weder ein nationales Interesse vor, noch halte sich das BAV an die notwendige Schonung des Denkmals von nationaler Bedeutung. Der Heimatschutz lässt den Entscheid deshalb vom Bundesverwaltungsgericht überprüfen. Zusammen mit der Stiftung Historische Seilbahnen Weissenstein signalisiert er zudem Interesse am Kauf des historischen Sessellifts. Sie würden diesen restaurieren und wieder in Betrieb nehmen. Experten hätten wiederholt bestätigt, dass kein dringender Grund zur Stilllegung bestehe, so der Heimatschutz. «Wegen wenigen Spitzentagen besteht kein zwingendes Bedürfnis, eine neue Bahn zu realisieren, die bis zu dreimal mehr Gäste transportieren soll.»

close

Kommentare

Kommentar schreiben