Der Streit um den Umbau des Churer Konvikts führte zu einer Aufsichtsbeschwerde gegen die drei Chefbeamten. Die Kantonsregierung lehnt diese nun ab. Fotos: Ralph Feiner

Beschwerde gegen Konvikt-Sanierung abgelehnt

Der Streit um den Umbau des Churer Konvikts führte zu einer Aufsichtsbeschwerde gegen die drei Chefbeamten. Die Kantonsregierung lehnt diese nun ab.

Im Streit um den Umbau des Konvikts in Chur reichte eine Allianz aus SIA, BSA, SWB, VSI und dem Bündner Heimatschutz am 3. Oktober vergangenen Jahres eine Aufsichtsbeschwerde gegen die drei Chefbeamten Markus Dünner, Simon Berger und Martin Michel ein. Die fünf Verbände warfen den Verantwortlichen Verletzung ihrer Amtspflichten vor. Die Bündner Kantonsregierung gab am Donnerstag in einer Mitteilung bekannt, dass dieser Aufsichtsbeschwerde keine Folge geleistet wird. Die Regierung ist der Ansicht, dass das Bauwerk umsichtig saniert wurde. Es sei in einem «mustergültigen und qualitätssichernden» Verfahren instand gesetzt worden. Daher gebe es ihrerseits keinen Anlass, aufsichtsrechtlich einzuschreiten.

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