Der SIA spricht sich gegen neue Paragraphen aus, die den Titel des Architekten schützen.

Architektengesetz

Die Berufsbezeichnung des Architekten ist in der Schweiz nicht geschützt. Laut dem SIA soll das so bleiben. Der Verband spricht sich gegen neue Gesetze aus, die den Titel reglementieren.

Die Berufsbezeichnung des Architekten ist in der Schweiz nicht geschützt. Jeder und jede kann sich theoretisch so nennen, entwerfen und bauen. Der Ständerat Hans Stöckli entwarf darum Ende 2012 ein Postulat, das die Vor- und Nachteile eines Architektengesetzes erörtert. Das ist bereits der zweite Anlauf, den die Politik unternimmt, um den Architektenberuf zu regeln. 2004 entschied der Bundesrat aber, das Thema nicht mehr weiter zu verfolgen. Auch der SIA spricht sich gegen ein neues Gesetz aus. «Der zusätzliche reglementarische Aufwand stünde in keinem Verhältnis zu den möglichen Verbesserungen», so der Verein in einer Pressemitteilung. Das heisst aber nicht, dass der SIA keinen Handlungsbedarf sieht. Der Zugang hiesiger Planer im Ausland müsse vereinfacht und umgekehrt für ausländische Architekten klare Qualifikationskriterien festgelegt werden. Der Verein hat darum die Abteilung «SIA-International» gegründet, die sich ab nächstem Jahr dem Thema annimmt.

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