Das 700-jährige Holzhaus in Steinen Kanton Schwyz. Fotos: Schweizer Heimatschutz

700-jähriges Holzhaus darf nicht abgebrochen werden

Das Verwaltungsgericht Schwyz untersagt den Abbruch eines 700-jährigen Holzhauses in Steinen Kanton Schwyz.

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hatte Ende Juni entschieden, eines der ältesten Holzhäuser Europas aus der Zeit um 1300 nicht unter Schutz zu stellen und zum Abbruch freizugeben. Er sprach sich gegen ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege aus. Gegen den Abbruch des Hauses an der Lauigasse in Steinen reichten der Schweizer Heimatschutz und seine Sektion Schwyz beim Verwaltungsgericht Schwyz Beschwerde ein. Das Gericht habe aktuell den Abbruch «superprovisorisch und unter Strafandrohung im Falle der Zuwiderhandlung» untersagt, teilt der Schweizer Heimatschutz heute mit.

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