Ein gutes Gesetz bietet mehr als nur Rechtssicherheit, findet Redaktorin Deborah Fehlmann.

Bitte nachbessern, Parlament!

Mit der Revision der Lärmschutzvorschriften will der Bundesrat Ausnahmebewilligungen abschaffen. Das ist gut – doch der Vorschlag schafft neue Probleme.

Der Lärmschutz hat schon lange nicht mehr für positive Schlagzeilen gesorgt. Im Dezember 2021 sprach das Bundesgericht einem Wohnbauprojekt von Swisscanto in Zürich die Bewilligungsfähigkeit aus Lärmschutzgründen ab. Stadt und Kanton hatten zuvor eine Ausnahmebewilligung erteilt, was an zentralen Lagen keine Seltenheit ist. Der Gerichtsentscheid besiegelte, dass gleich mehrere Projekte mit ähnlicher Ausgangslage in absehbarer Zeit nicht realisiert werden können. Die Auseinandersetzung um die unzeitgemässen Schweizer Lärmschutzvorschriften erreichte ihren vorläufigen Tiefpunkt. Ende 2022 kam endlich eine zunächst frohe Botschaft aus Bundesbern: Während das aktuelle Umweltschutzgesetz lärmempfindliche Räume bei überschrittenen Immissionsgrenzwerten kategorisch verbietet, soll das revidierte Gesetz Bedingungen für das Bauen im Lärm formulieren – so hat es der Bundesrat dem Parlament vorgeschlagen, das in diesem Jahr über die Revision berät. Die Baubranche feierte den Vorschlag zu Recht wie ein Weihnachtsgeschenk, denn Ausnahmebewilligungen würden damit entfallen. Und auf die stürzen sich rekursfreudige Bauprojektgegner immer wieder erfolgreich. Fragwürdige Lockerung des Gesundheitsschutzes Wenn das Parlament den Vorschlag durchwinkt, ist viel getan. Bauherrschaften, Architektinnen und Behörden erhalten Planungssicherheit, die Baublockade wird sich lösen. Doch die Bedingungen, die der Bundesrat für das Bauen im Lärm vorschlägt, trüben die Freude: Erstens will er die sogenannte Lüftungsfensterpraxis nicht vorbehaltlos einführen, wie es unter anderem der SIA und der BSA in der Vernehmlassung zur Gesetzesrevision fordern. Er will die Grenzwerte also auch künftig nicht nur an einem, sondern an sämtlichen Fenstern lärmempfindlicher Räume eingehalten sehen. Doch es gibt ein Hintertürchen: Wer höhere Anforderungen an den Schutz gegen Aussen- und Innenlär...
Bitte nachbessern, Parlament!

Mit der Revision der Lärmschutzvorschriften will der Bundesrat Ausnahmebewilligungen abschaffen. Das ist gut – doch der Vorschlag schafft neue Probleme.

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