Freiburg plant weiterhin undemokratisch
Eine Ortsplanungsrevision kommt vors Volk – ausser in Solothurn und Freiburg. Der Kantonsrat Freiburg hat entschieden, dass dies so bleibt.
Die Ortsplanung: Baugesetz und Zonenplan. Alle 15 Jahre muss sie revidiert werden. Sie regelt, was und wie viel auf jeder Parzelle gebaut werden darf. Das Wachstumspotenzial einer Gemeinde wird massgeblich durch Ausnützungserhöhungen, Ein- und Umzonungen bestimmt. Die Ortsplanung formt die städtebauliche Struktur und die öffentlichen Räume einer Gemeinde. Und nicht zuletzt hat sie einen grossen Einfluss auf die Bodenwerte. Wie kein anderes Instrument bestimmt die Ortsplanung die Zukunft der Schweiz.