Eine unendliche Geschichte

Das revidierte Raumplanungsgesetz soll durch die Rückzonung von überdimensionierten Baulandreserven die Zersiedelung stoppen. Eine klare Ansage – doch die Umsetzung erweist sich als schwierig und schleppend.

Text: Gabriela Neuhaus
Fotos: Morgan Thompson auf Unsplash
09.10.2023 16:13

Im Jahr 2022 betrug die Gesamtfläche der Bauzonen in der Schweiz 234 337 Hektar. Davon sind derzeit 10 bis 16 Prozent unbebaut. Dieses brachliegende Bauland entspricht etwa der Gesamtfläche des Kantons St. Gallen oder des Kantons Waadt, je nach Berechnungsart. Die Unschärfe ist – typisch schweizerisch – eine Folge der von Kanton zu Kanton unterschiedlichen Bauzonenberechnung. Ein Teil dieses Baulands wurde allerdings illegal eingezont: Bereits das Raumplanungsgesetz von 1980 schrieb vor, dass die Baulandreserven einer Gemeindeden für die nächsten 15 Jahre prognostizierten Bedarf nicht überschreiten dürfe. Trotzdem wurde in vielen Gemeinden nach 1980 munter weiter eingezont, bis das verschärfte Raumplanungsgesetz diesem Wildwuchs 2014 einen Riegel vorschob. Mit grossem Mehr befürworteten die Stimmberechtigten damals ein Massnahmenpaket, um die Zersiedelung zu stoppen und die schwindenden Bodenressourcen besser zu schützen. Dazu zählt auch die Begrenzung der Fläche, die bebaut werden darf.

Zehn Jahre RPG-1-Abstimmung
Am 3. März 2013 stimmte das Schweizer Stimmvolk der Verschärfung des Raumplanungsgesetzes (RPG) zu – mit einer satten Mehrheit von 62,9 Prozent. Seither ist das Kernanliegen des RPG die Innenentwicklung. Um Boden zu sparen, sollen überdimensionierte Bauzonen verkleinert und Siedlungen kompakter gestaltet werden. Heisst: dichter bauen, Baulücken schliessen und Brachen umnutzen. Zudem müssen Kantone den monetären Mehrwert von planerischen Massnahmen zu mindestens 20 Prozent abschöpfen. Zehn Jahre nach dem Ja an der Urne und neun Jahre nach dem Inkrafttreten des verschärften RPG berichtet Hochparterre in einer Serie über den Stand des Vollzugs.