Ein Gehör für Nachbarschaften
Höhere gesetzliche Hürden sollen helfen, die zahlreichen Beschwerden gegen Bauprojekte in der Schweiz einzudämmen. Die Niederlande setzen demgegenüber auf einen frühzeitigen Einbezug der direkt Betroffenen.
Wer gegen Bauvorhaben in der Nachbarschaft den Rechtsweg beschreitet, hat keine gute Presse: «Grosse Investoren gelten als Preistreiber am Wohnungsmarkt. Doch dieser krankt nicht an zu viel Kapital, sondern an einer Blockadekultur», schrieb etwa die NZZ im Januar – ein Refrain, den sie schon seit geraumer Zeit anstimmt. Und die Tageszeitung ‹Blick› geisselte im vergangenen Sommer «die zehn fiesesten Einsprachen gegen Bauprojekte». Sie bremsen unter anderem die mit dem Bau von Hochhäusern gekoppelten Stadionprojekte in Zürich und Aarau aus, Wohnungen in Zürich und Ftan, die Umgestaltung eines Platzes in der Stadt St. Gallen oder Roger Federers Bootshaus am Zürichsee.
Beiträge zum Raumplanungsgesetz
Im Jahr 2014 trat das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG1) in Kraft. Seither gilt: Innen- vor Aussenentwicklung. Bauen im Bestand findet in komplexen Kontexten statt und setzt nachbarschaftliches Verhandeln voraus. Paul Schneebergers Text steht in einer Reihe mit weiteren Artikeln: Vor zwei Jahren hat Hochparterre eine Serie zu zehn Jahren RPG1 publiziert. Und mit den nächsten 25 Jahren befassen sich die Beiträge rund ums Thema ‹Schweiz 2050›.
Beispiel Niederlande
Wie Gemeinden auf Basis des ‹Omgevingswet›, des niederländischen Umwelt- und Planungsgesetzes, die Partizipation konkret umsetzen, ist online zu lesen: Nachbarschaftsdialoge statt Einsprachen: die niederländische Lösung für einvernehmliche Bauprojekte innerorts, die auch in der Schweiz Schule machen könnte.