Der falsche Sündenbock
Das revidierte Raumplanungsgesetz sei schuld an der aktuellen Wohnungsnot, sagt die Immobilienbranche. Doch Ökonominnen orten das Problem ganz woanders.
Vor zehn Jahren genehmigten die Stimmberechtigten der Schweiz die Verschärfung des Raumplanungsgesetzes. Damit setzten sie ein starkes Zeichen gegen die Zersiedelung: Neu- und Ersatzbauten sollen seither schwerpunktmässig im bestehenden Siedlungsgebiet entstehen und nicht mehr auf der grünen Wiese siehe ‹Finger weg vom Raumplanungsgesetz!› Seite 45. An dieser Prämisse rüttelt die Bau- und Immobilienbranche nun mit medialer Wucht. Tatsache ist: Die Behörden tun sich landauf, landab schwer mit der Anpassung von Richtplänen und Baugesetzen. Besonders heikel ist diese Anpassung überall dort, wo Gemeinden in der Vergangenheit grosszügig Baulandreserven angelegt hatten, die sie nun auszonen müssen, um dem RPG 1 zu entsprechen. Dabei geht es um viel Geld. Denn Boden, den man bebauen kann, verspricht eine mehrfach höhere Rendite als derjenige, der für landwirtschaftliche Zwecke reserviert ist oder gar ganz der Natur überlassen wird.
Zehn Jahre RPG-1-Abstimmung
Am 3. März 2013 stimmte das Schweizer Stimmvolk der Verschärfung des Raumplanungsrechts (RPG) zu – mit einer satten Mehrheit von 62,9 Prozent. Seither ist das Kernanliegen des RPG die Innenentwicklung. Um Boden zu sparen, sollen überdimensionierte Bauzonen verkleinert und Siedlungen kompakter gestaltet werden. Heisst: dichter bauen, Baulücken schliessen und Brachen umnutzen. Zudem müssen Kantone den monetären Mehrwert von planerischen Massnahmen zu mindestens 20 Prozent abschöpfen. Zehn Jahre nach dem Ja an der Urne und neun Jahre nach dem Inkrafttreten des verschärften RPG berichtet Hochparterre in einer Serie über den Stand des Vollzugs.