30 Jahre Blockade
Der Kanton Zürich verzögert den wirksamen Schutz vor Strassenlärm. Nicht nur in Zürich und Winterthur. Die Verhinderungshaltung betrifft das ganze Kantonsgebiet.
Im September 2023 hätte am Zürcher Rosengarten während 51 Stunden Ruhe einkehren können. Doch die Kantonspolizei Zürich lehnte die Sperrung der Hardbrücke und der Rosengartenstrasse für den motorisierten Verkehr ab. Das passt zum systematischen Verzögern und Verhindern von Tempo 30 durch die Kantonspolizei auf Staatsstrassen im ganzen Kanton. Ein wirksamer Schutz vor Strassenlärm ist blockiert. Die Folgen reichen weit. Aus Sicht der Öffentlichkeit besteht der Konflikt in Sachen Strassenlärmsanierung und Tempo 30 vor allem zwischen den Städten Winterthur und Zürich und dem Kanton. Doch Bilanzen von Kanton und Bund zeigen, dass der Kanton Zürich auch im übrigen Kantonsgebiet ein gewaltiges Vollzugsdefizit aufweist: Von den rund 200 000 Menschen, die abseits der beiden Städte übermässigem Strassenlärm ausgesetzt sind, sind seit Inkrafttreten der Lärmschutzverordnung (LSV) 1987 erst wenige tausend geschützt worden. Das belegt die Publikation des Bundesamts für Umwelt (BAFU) aus dem Jahr 2019, ‹Sanierung Strassenlärm›. Folgerichtig qualifiziert der kantonale ‹Umweltbericht 2022›, dass die Ziele der Strassenlärmsanierung «mehrheitlich nicht erreicht» worden seien. Zwar gab es vielerorts formelle Strassenlärmsanierungsverfahren, doch statt dass Massnahmen wie Tempo 30 oder der Bau von lärmarmen Belägen ergriffen worden wären, wurden vor allem Schallschutzfenster eingebaut. Diese Ersatzmassnahme gilt jedoch nicht als Sanierung: Wie das neue Bundesgerichtsurteil zur Luzernerstrasse in Kriens zeigt, können Betroffene eine erneute Sanierung mit wirksamen Massnahmen verlangen. Somit stehen die rechtskräftigen Strassenlärmsanierungen im Kanton Zürich, die ohne Massnahmen zur Lärmverminderung durchgeführt wurden, grundsätzlich wieder zur Disposition.
Erich Willi
Der Verkehrsplaner ist Mitglied der IG Westtangente Plus und Rosengärtner (‹Der blühende Rosengarten›, Sonderdruck aus Hochparterre 1–2/21). Nach 13 Jahren beim Planungsbüro Metron war Erich Willi von 2006 bis 2022 Projektleiter beim Tiefbauamt der Stadt Zürich und im Geschäftsbereich Verkehr und Stadtraum zuständig für Verkehr und Umwelt, das heisst für Parkplatzplanung, Strassenlärmsanierung, 2000-Watt-Gesellschaft und Mobilität.
Stichwort Strassenlärmsanierung
Werden Grenzwerte gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) überschritten, sind die Eigentümerschaften der Strasse (Bund, Kanton, Gemeinden) verpflichtet, diese zu sanieren. Zu geschehen hat dies bei einer wesentlichen Änderung der Strasse, was bedeutet, dass es bis März 2018 hätte geschehen sollen. Wer an einer nicht fristgerecht sanierten Strasse wohnt, kann die Sanierung durch eine Vollzugsklage erzwingen.
Die LSV priorisiert wie folgt:
1. Massnahmen an der Quelle (Verkehrs- und Temporeduktion, lärmarme Beläge);
2. Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg (mittels Wänden, Wällen);
3. Ersatzmassnahmen wie Schallschutzfenster, wobei diese gemäss langjähriger Bundesgerichtspraxis nur im Ausnahmefall zulässig sind und der jeweilige Strassenabschnitt weiterhin als unsaniert gilt.
Die Strassenlärmsanierung erfolgt immer auf einen Abschnitt bezogen. Bei der Festlegung der Massnahmen ist die Situation vor Ort massgebend. Es ist daher zum Beispiel nicht möglich, Temporeduktionen grundsätzlich auszuschliessen,wie es im Kanton Zürich gang und gäbe ist. Bestrebungen, Tempo 30 auf Hauptstrassen als unverhältnismässig zu qualifizieren oder via Initiative zu verbieten, zielen daher ins Leere. Sie widersprechen den Vorgaben des Umwelt- und des Strassenverkehrsrechts des Bundes, namentlich der LSV und der Signalisationsverordnung (SSV). Werden Massnahmen geprüft, sind ihre Vor- und Nachteile aufzuzeigen und Interessen und Verhältnismässigkeit abzuwägen. Nebst der Lärmreduktion und der Anzahl Betroffener gelten Kriterien wie Verkehrssicherheit, Verkehrsfluss, Ausweichverkehr und natürlich Kosten. Die festgelegten Massnahmen werden im akustischen Projekt (Strassenlärmsanierungsprojekt) zusammengefasst und öffentlich aufgelegt. Dagegen kann man Einsprache erheben – etwa wenn wie an der Westtangente in Zürich auf Tempo 30 verzichtet wird.