Kein Torkel in der Grünzone – kein Zumthor für Malans

Das Bundesgericht hat einen wegweisenden Entscheid gefällt: Eine Grünzone ist keine Bauzone. Damit kann der von Peter Zumthor geplante Torkel für ein Weingut in Malans nicht gebaut werden.

Text: Köbi Gantenbein
09.04.2021 11:50

Georg Fromm ist Winzer in Malans. Er keltert seine weit herum gerühmten Weine in einem traditionellen Torkel am Rand des Dorfkerns von Malans. Der Platz ist eng, die Produktionsbedingungen sind schwierig. Um das Weingut zu erneuern, plante er einen Neubau, angrenzend an die Wohnhäuser der Familie. Doch der Bauplatz steht in einer der das Dorf prägenden Grünzone. Das Baugesetz sichert ihr Schutz zu. Natürlich war auch dem Bauherrn die Brisanz des Plans bewusst und so wollte er, wenn schon, eine Perle der Architektur bauen. Für deren Entwurf gewann er Peter Zumthor, der einen schlichten, dunklen Kubus gezeichnet hat. Die Gemeinde hat das Vorhaben bewilligt. Dagegen haben Nachbarn eingesprochen. Vergeblich in der Gemeinde, vergeblich vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden. Sie zogen vor Bundesgericht, das ihnen vor ein paar Tagen Recht gegeben hat. Sein Urteil: Der Torkel kann nicht gebaut werden. 

Das Urteil zu Malans kann hier nachgelesen werden.