Lärmschutz und Architektur
An lauten Orten zu bauen, wird zunehmend rechtlich unmöglich, wie das jüngste Urteil des Bundesgerichts zeigt. Eine Anpassung des Umweltschutzgesetzes soll das Problem entschärfen, was auch der BSA begrüsst.
Ende letzten Jahres hat das Bundesgericht das Projekt für einen Neubau auf dem Bürgli-Areal in Zürich gestoppt, obwohl Graber Pulver Architekten fast alles räumlich Mögliche gemacht hatten, um die Situation abzumildern, ohne dass die Strassenfassade zur Lärmwand wird: durchgesteckte Wohnräume, lärmabgewandte Zimmer, gestaffelte Fassade. Trotzdem bemängelte das Gericht, dass nicht alle möglichen Alternativen vertieft geprüft wurden und keine sorgfältige Interessenabwägung zwischen Lärmschutz und anderen öffentlichen Interessen vorgenommen wurde. Die 124 Wohnungen an der Bederstrasse dürfen nicht gebaut werden. «Der wegweisende Entscheid beendet eine seit Jahren gängige und sinnvolle Bewilligungspraxis der kantonalen Fachstelle Zürich», schreiben die Architekten. Sie erlaubte in Ausnahmefällen Überschreitungen der Dezibel-Grenzwerte an einem Fenster, wenn die Räume gleichzeitig über die lärmabgewandte Seite gelüftet werden konnten.
Bereits 2016 hatte das Bundesgericht die Ausnahmebewilligung für die sogenannte Lüftungsfensterpraxis in einem Urteil stark eingeschränkt. Das jüngste Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die baukulturell hochwertige Verdichtung an gut erschlossenen Lagen, ein raumplanerisches Gebot. Graber Pulver Architekten befürchten als Folge zu Recht fensterarme Lärmgrundrisse. «Dieser Entscheid ist ein Bückling vor dem Verkehr und ein Affront gegen die lebenswerte Stadt.»