Krach um Dezibel
Jeder will seine Ruhe, aber schnell ans Ziel. Und je dichter wir bauen, desto lauter wird es. Politikerinnen, Richter und Architekten ringen immer heftiger um den Lärmschutz. Ein Essay und zehn Lärmschutzgebote von Hochparterre.
Jeder will seine Ruhe, aber schnell ans Ziel. Und je dichter wir bauen, desto lauter wird es. Politikerinnen, Richter und Architekten ringen immer heftiger um den Lärmschutz.
Lärm nervt, lenkt ab, stört den Schlaf, treibt in den Wahnsinn. Lärm macht krank. Wir sind unserem Gehör ausgeliefert. Der Schall dröhnt in den Ohren, hämmert auf dem Trommelfell, dringt durch Mark und Bein. Ein Höllenlärm, ein Mordskrach sagt man. Und der Schutz davor gleicht einem Kampf. Es geht um Freiheit gegen Gesundheit. Geschwindigkeit gegen Ruhe. Erschliessung gegen Verdichtung. Mobilität gegen Baukultur. Staat gegen Individuum. Arm gegen Reich. Das Ringen um Ruhe hat vier Fronten: die Gesundheit, die Politik, das Recht und die Architektur.
Das Auto brummt, der Anhänger rumpelt, die Eisenbahn rauscht, das Moped knattert. 70 Dezibel.
1: Eine Frage der Gesundheit
«Lärm ist relativ», sagt Thomas Gastberger. Der gross gewachsene Mann leitet bei der Lärmschutzfachstelle des Kantons Zürich den Bereich ‹Lärmbekämpfung und Vorsorge›. Ein plätschernder Brunnen oder das Knirschen auf einem Kiesweg maskieren die Strassengeräusche, die Aufenthaltsqualität steigt. Nach Lärmsanierungen beklagen sich Mieter in Altbauten, dass sie zwar nun die Flugzeuge nicht mehr hören, dafür aber die Toilettenspülung des Nachbarn. Und Lärm ist nicht gleich Lärm. Nicht jedes Geräusch stört gleichermassen. Es geht um die Frequenz, um den Rhythmus, die Art der Schallwellen. Und es geht um die Umgebung: Harte, parallele Flächen, etwa in einem Innenhof, schaukeln den Schall hoch. Gastberger spricht von «Klangraumgestaltung»: Mit weichen, runden oder begrünten Oberflächen hört sich die Stadt besser an. «Die meisten Menschen setzen sich dort hin, wo es ihnen akustisch wohl ist.» Architekten sind visuell orientiert, die Allgemeinheit ist es nicht. In einer Studie der Zürcher Lärmschutzfachstelle gaben fast drei Viertel der Befragten an, einen schattigen und ruhigen Aussenraum einem sonnigen, aber lauten vorzuziehen. Stille ist wichtiger als Sonne.
In der Zeitung liest man von Anwohnern der Zürcher Langstrasse, die sich über Partygeschrei wundern. Von piepsenden Sendern, die Teenager wie Marder fernhalten sollen. Von Kirchenglocken, deren Bimmeln den Menschen neuerdings auf die Nerven geht. Und all dies, während das laute Gewerbe fast überall stillen Büros gewichen ist. Es scheint, als würden wir immer lärmempfindlicher. Ruhe ist ein Wohlstandsbedürfnis. In Mumbai, Kairo oder Lima haben die Menschen andere Sorgen. Es ist aber auch klar: Lärm fördert Herzinfarkt, Diabetes, Depressionen, das belegen viele Studien. Die Lärmliga Schweiz rechnet mit 500 Lärmtoten pro Jahr, während auf den Strassen jährlich rund 200 Menschen sterben und die Autos mit jedem Modell sicherer werden. Fakt ist auch: Die 24-Stunden-Gesellschaft verstärkt das Konfliktpotenzial. Es gibt kaum noch ruhige Orte. Auch im abgelegenen Wald nimmt man den Flieger wahr, selbst in Bergtälern hört man die Autobahn unten im Tal. Und: Je besser die Menschen verdienen, desto empfindlicher reagieren sie auf Geräusche. Am Zürichberg hört man nicht gleich wie an der Rosengartenstrasse. Die arme Bevölkerung kann aber meist nicht ausweichen. Gastberger nennt es das «Opfiker Paradoxon»: Je kleiner die Wohnungen, desto mehr Menschen leben darin. «Die wenigsten Architekten, die im Lärm planen, wohnen selbst an den lärmigen Orten.»
Der Lieferwagen braust, der Vierzigtönner keucht, das Motorrad dröhnt, der Güterzug tost. 90 Dezibel.
2: Eine Frage der Politik
Wir alle wollen unsere Ruhe haben, aber schnell ans Ziel kommen. Doch Mobilität ist kein Menschenrecht. Und die vierzig Franken für die Autobahnvignette bezahlen den Preis dafür nicht. Der Verkehrslärm ist ein Zivilisationsübel. Am stärksten stört die Strasse, da Bahn- und Fluglärm räumlich begrenzt sind. Tagsüber ist jede fünfte, in der Nacht jede sechste Person in der Schweiz an ihrem Wohnort von «schädlichem oder lästigem Strassenverkehrslärm» betroffen, rechnet das Bundesamt für Umwelt vor. Damit die Schweiz leiser werde, führte der Bund 1987 die Lärmschutzverordnung ein. Sie definiert Immissionsgrenzwerte, die in Wohn- und Gewerbezonen am Tag bei 65 Dezibel und in der Nacht bei 55 Dezibel liegen. «Das ist ziemlich laut», gibt Gastberger zu bedenken. Eine Nähmaschine rattert mit 65 Dezibel. Die Weltgesundheitsorganisation ist strenger. Sie legt die Schwellenwerte rund zehn Dezibel tiefer an. Damit ist hierzulande sogar die Hälfte der Bevölkerung gestört.
So weit die Ziele. So weit, so gut. Doch darüber, wie sie zu erreichen sind, scheiden sich die Geister. Der Lärm soll an der Quelle reduziert werden, heisst es in der Verordnung. Also setzen die Kantone auf Flüsterbeläge und drosseln die Geschwindigkeit. Mit Tempo 30 werde der Verkehr sicherer, flüssiger und ruhiger, sagt Gastberger. «Nur ein Grund spricht dagegen: der Fahrspass.» Die Gegner beharren auf Tempo 50. Sie wollen für ihre Mitmenschen nicht abbremsen, sie befürchten mehr Stau, ja gar mehr Lärm wegen des stockenden Verkehrs. Baut doch Schallschutzwände, monieren sie. Und nehmen in Kauf, dass sie Stadt und Land zerfurchen. Vielerorts blockieren Verkehrsverbände die neuen Geschwindigkeitstafeln mit Einsprachen. Selbst das Bundesamt für Strassen stellt sich gegen konsequentes Tempo 30 in Städten. Die SVP überlegt gar, 30er-Zonen aus Lärmschutzgründen auf Hauptstrassen zu verbieten. Der Streit dauert an, dabei ist die Zeit abgelaufen. Seit Ende März sind zu laute Strassen rechtswidrig. Bis dann hätten Kantone und Gemeinden alle Personen von schädlichem Lärm entlasten müssen. Doch: Dutzende Kilometer Strasse sind nach wie vor zu laut. Die Lärmliga Schweiz bereitet eine Sammelklage vor, um den Kantonen und Gemeinden endlich Beine zu machen.
Während es politisch nicht vorwärts geht, hoffen andere auf die Technik. Doch so einfach ist es nicht. Elektrisch betriebene Autos und insbesondere Lastwagen sind ruhiger. Aber ab dreissig Stundenkilometern entscheiden die Rollgeräusche, nicht der Motorenlärm. Und sollten uns die selbstfahrenden Autos am Steuer ablösen, wird der Verkehr zunehmen. «Ich glaube darum nicht, dass es insgesamt leiser wird», sagt Lärmexperte Gastberger.
Unabhängig von der Lautstärke verschärft die Raumplanung den Konflikt. Der Widerspruch ist ein fundamentaler. Der haushälterische Umgang mit dem Boden, wie ihn die Bundesverfassung fordert, heisst: verdichten. Und zwar an gut erschlossenen Lagen, sprich: an lauten Lagen. Da viele Büros leer stehen, beutetet das meist Wohnbauten. Das Zwicky-Areal in Dübendorf, die Manegg in Zürich, die Erlenmatt Ost in Basel: alles lärmbelastete Orte. Dabei hat der ‹Dichtestress› mehr mit Schall als mit Raum zu tun, wie eine Studie des Amts für Raumentwicklung des Kantons Zürich herausfand: Viele Menschen akzeptieren Verdichtung, wenn dafür die Lärmbelastung sinkt.
Das Tram quietscht, die Lokomotive pfeift, das Postauto hornt, der Bus hupt. 110 Dezibel.
3: Eine Frage des Rechts
Der Lärmschutz ist festgefahren. Und ausgerechnet jetzt überrascht das Bundesgericht mit einem Entscheid, der die Lage zuspitzt. Um Gebäude trotz hoher Immissionen zu bewilligen, stützen sich viele Kantone auf die ‹Lüftungsfensterpraxis›: Die Grenzwerte gelten nur am ruhigsten Fenster. Ein Eckzimmer kann also zum Beispiel ein Fenster zur Strasse haben, wird aber an der Seitenfassade gelüftet. Das Bundesgericht machte 2016 erstmals klar: «unzulässige Aushöhlung des Gesundheitsschutzes». Um weiterhin zu verdichten, wollen die Richter Ausnahmebewilligungen erlauben. Ein Jein-Entscheid.
Mit dem Urteil wird die Ausnahme zur Regel. «Fast jede Wohnung, die im Kanton Zürich an einer stark befahrenen Strasse gebaut wird, überschreitet den Grenzwert an mindestens einem Fenster», so Gastberger. Diese Praxis erhöht die Rechtsunsicherheit. Jeder Kanton definiert zudem anders, wann eine Ausnahme rechtens ist. Das Urteil hat die Politik geweckt. Der Nationalrat hat im Mai 2017 eine Motion gutgeheissen, um die ‹Lüftungsfensterpraxis› zu legalisieren. Unabhängig davon will der Bundesrat die Lärmschutzverordnung 2020 revidieren. Die Rechtslage bleibt auf absehbare Zeit ungewiss.
Gastberger sieht das Urteil positiv, auch wenn seine Fachstelle seither «unter Beschuss» ist, wie er sagt. Es bringe Raumplanung und Architektur näher zusammen. Es erhöht den Spielraum, um schlecht gestaltete Bauten zurückzuweisen. Die Ausnahme ist an hohe Anforderungen geknüpft. Sie kann nur bewilligt werden, wenn die Architekten nichts unversucht liessen und wenn das Projekt vorbildlich verdichtet. Nach dem Urteil hat der Kanton Zürich die Auflagen allerdings erhöht. Durfte vorher die Hälfte der Zimmer einer Wohnung dem Lärm ausgesetzt sein, ist es heute nur noch ein Drittel. Selbst bei vier oder fünf Zimmern darf also höchstens eines an der Strasse liegen.
Dietrich Schwarz schüttelt den Kopf. Der Architekt fährt sich gelassen über den Bart, doch hinter seinen dicken Brillenrändern funkeln seine Augen energisch. «Das ist ein unglückliches Urteil, der ganze Lärmschutz eine verfahrene Situation.» Schwarz sitzt in seinem Büro im Seefeld in Zürich und zeigt auf die Nachbarbauten aus der Gründerzeit, mit Erkern und Balkonen, direkt an der Tramhaltestelle. «Diese Häuser können Sie heute alle nicht mehr bauen.» Das Bundesgericht fällte den Entscheid an drei Einfamilienhäusern, die neben einem Gewerbegebiet hätten gebaut werden sollen. «An die Stadt haben die Richter dabei nicht gedacht.» Für Schwarz ist der Lärmschutz Teil eines grösseren Problems. «Unsere Gesellschaft ist einem Wohlstands- und Individualitätswahn verfallen.» Jeder will ideale Bedingungen, aber das geht nicht auf. «So machen wir die Stadt kaputt», sagt der Architekt. «Lärm gehört zum Leben, zur Stadt.» Der Lärmschutz steckt in einem Dilemma. Bautechnisch ist er dank kontrollierter Lüftung, Isolierglas und Schalldämpfer im Grund gelöst, jedenfalls im Innenraum. Das alles nützt nichts, wenn das Fenster offen steht. Doch viele Menschen wollen die kühle Brise spüren, einen direkten Bezug nach draussen haben, bei gekipptem Fenster schlafen. Die Lärmimmissionen werden darum am offenen Fenster gemessen, so steht es in der Lärmschutzverordnung.
Eine absurde Situation, wie Schwarz findet. Er steht auf und öffnet das Fenster. «Ich winke dem Nachbarn zu und schwatze mit dem Briefträger. Und wenn ich wieder meine Ruhe haben will, mache ich das Fenster zu.» Kontrollierte Lüftung sei Dank. Dies aber verhindert die Lärmschutzverordnung. Jedes Fenster, das ich theoretisch öffnen kann – selbst ein verschraubter Rahmen –, muss den Grenzwert einhalten. Die einzige Möglichkeit sind Festverglasungen. Dann aber kann der Bewohner das Fenster gar nicht mehr öffnen, nicht einmal zum Putzen. Die Lärmschutzfachstelle rät darum von solchen Lösungen ab.
Der Sportwagen röhrt, der Krankenwagen schrillt, das Flugzeug donnert, der Düsenjet knallt. 130 Dezibel.
4: Eine Frage der Architektur
In Ursula Meiers Spielfilm ‹Home› von 2008 mauert sich eine Familie in ihrem Haus ein, als die Autobahn daneben eröffnet wird. Lärmschutz, das hiess lange: Erschliessung und Nebenräume an die Strassenseite packen, die Fassaden zubauen, bis sie erblinden. Tote Häuser will niemand, auch nicht Gastberger. «Der öffentliche Raum ist wichtig», sagt er. Also keine Lärmschutzwände, keine Lärmschutzfassaden und keine Balkone, Erker oder Loggien, die nur zum Lüften, aber nicht zum Wohnen dienen. Die Architekten sollen das Schallproblem im Städtebau, im Grundriss oder im Schnitt lösen. «Der Lärmschutz muss einen räumlichen Mehrwert bringen.» So verstanden wird er vom Fluch zum Treiber der Architektur. Statt vor Abstandsgrün stehen die Häuser direkt an der Strasse, um auf der Rückseite mehr ruhige Flächen zu schaffen. Die Bauvolumen dürfen wieder schlank sein, damit alle Zimmer ruhige Frischluft erhalten. Die Architekten können selbst für Baugenossenschaften zweigeschossige Wohnküchen planen und die Loggien zu üppigen Plattformen anwachsen lassen, um dem Schall zu trotzen. Lärm wirkt auf die Architektur wie Doping: Plötzlich ist alles möglich.
Das kostet. Wer Leerraum baut, entdichtet die Stadt. Die schmalen Baukörper sind weniger effizient, die Erschliessung ist aufwendiger. Thomas Gastberger glaubt, dass die Rechnung langfristig dennoch aufgeht: «Wenn der Markt dreht, wird man laute Wohnungen nicht mehr los.» Im Vergleich mit dem Wert, den die Verdichtung anhäuft, erscheinen die Mehrkosten zudem tragbar. Dietrich Schwarz widerspricht. Diese Art von Lärmschutz könnten wir uns nicht mehr lange leisten, ist er überzeugt. Sie vernichte zu viel Fläche, verschlinge zu viel Geld und ziele am Markt vorbei. «Kleinwohnungen kann ich nicht durchstecken», sagt der Architekt. «Sie sind aber gefragt, die Haushaltsgrössen schrumpfen stetig.» Schwarz regt sich auf, belässt es aber nicht bei den Worten. Er forscht intensiv an Lösungen, die vor Lärm schützen, ohne Raum zu verlieren. Er weiss: Die Architekten müssen sich des Themas annehmen. Der Lärm gehört zum Entwurf wie das Tageslicht oder die Schwerkraft.