Adrian Altenburger
Adrian Altenburger

CAP-Talk #3 mit Adrian Altenburger

Der ‹Climate Action Plan› (CAP) der Klimastreik-Bewegung fordert ein radikales Umdenken. Was können Architektinnen und Architekten beitragen, fragen Werk und Hochparterre Vertreterinnen der Baubranche.

Text: Axel Simon
18.06.2021 17:09

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Betroffen haben wir Anfang Jahr den ‹Climate Action Plan› (CAP) der Schweizer Klimastreik-Bewegung zur Kenntnis genommen. Um die Klimaziele bis 2030 zu erreichen, fordert er ein radikales Umdenken und einen umfassenden Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft – denn nur harte Massnahmen können die Klimaerwärmung stoppen. Doch ist ein so einschneidendes Aktionsprogramm möglich? Werk, bauen + wohnen und Hochparterre wollen diese Diskussion angesichts ihrer Bedeutung gemeinsam führen. Die Serie CAP talks, die in beiden Zeitschriften online und gedruckt erscheint, fragt nach bei etablierten und jungen Vertreterinnen und Vertretern der Baubranche. Die Zeit drängt, und die bisher in der Schweiz beschlossenen Massnahmen genügen kaum, um die Klimaerwärmung zu drosseln. Was können Architektinnen und Architekten beitragen? In den CAP-Talks #1 und #2 sprachen wir mit Ludovica Molo und Friederike Kluge. Das dritte Gespräch führen wir mit dem Gebäudetechniker Adrian Altenburger.

CAP-Talks
Die Gesprächsserie von Hochparterre und werk, bauen + wohnen zum Climate Action Plan (CAP) der Schweizer Klimastreik-Bewegung. Die weiteren Folgen finden Sie hier:
CAP-Talk #1 mit Ludovica Molo
CAP-Talk #2 mit Friederike Kluge

Klima-Aktionsplan
Der Klima-Aktionsplan bietet auf knapp 350 Seiten differenzierte und umfassende Informationen zur CO2-Reduktion sowie eine in 12 Kapitel gegliederte Tabelle mit Massnahmen. Ein Jahr lang haben Wissenschaftler*innen, Expert*innen und Klimastreikende den umfangreichen Plan ausgearbeitet. Der gesamte Klima-Aktionsplan findet sich unter climatestrike.ch.

Drei Massnahmen aus dem Kapitel Gebäude und Raumentwicklung:
Massnahme 1.1 : Moratorium auf neue Infrastruktur bis 2030
Von 2021 bis 2030 können keine neuen konventionellen Gebäude und keine neue Verkehrsinfrastruktur gebaut werden. Planung- und Baugenehmigungen beschränken sich auf die Nachrüstung und Renovierung bestehender Infrastruktur und Gebäude. Ausnahmen können vorgesehen werden für: Infrastruktur, die netto positiv ist (reduziert mehr Treibhausgase, als sie bei der Produktion ausstösst), die erneuerbare Energie erzeugt (z.B. Windturbinen), zur Dekarbonisierung des Mobilitätssektors beiträgt (z.B. Fahrradwege), wichtige neue Technologien für den Wandel produziert (z.B. Batterien) oder dringend benötigte öffentliche Infrastruktur darstellt (z.B. Schulen).
Massnahme 3.3: Förderung von biologisch basierten Baumaterialien
Um die Produktion, die Lieferkette und die Verwendung von biologisch basierten Baumaterialien zu fördern, muss jedes neue Bauprojekt in der Schweiz bis 2022 mindestens 50% Holz oder andere organische Materialien wie Hanf oder Stroh enthalten. Dies wird zu einer Verkleinerung des Abbaus und der Produktion von Zement, Stahl, Kalkstein und Eisenerz führen. Zudem bietet diese Massnahme ein erhebliches Potenzial zur Speicherung negativer Emissionen.
Massnahme 3.7: Digitales Materialarchiv und Bauteilemarkt zur Unterstützung zirkulärer Materialkreisläufe
Um klimaneutrales und kohlenstoffspeicherndes Bauen zu fördern, werden Materialkreisläufe benötigt. Das heisst, Bauteile und Materialien sollen vollständig wiederverwertet werden können. Zu diesem Zweck werden ein Bauteile- und Materialaustausch sowie ein nationales Bauteilearchiv aufgebaut.

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