Kanton delegiert ISOS-Prüfung an Stadt Zürich
Die städtische Baubehörde kann die Beratung und «Erstbeurteilung» bei der ISOS-Direktanwendung neu selbst anbieten, statt alle Projekte dem Kanton vorzulegen.
Seit das Inventar der schützenswerten Ortsbilder ISOS «direkt» angewendet wird, befinden sich viele Bauprojekte in der Schwebe. Die Rechtsunsicherheit rührt daher, dass das ISOS früher eher symbolischen Charakter hatte und gerade in der Stadt Zürich sehr breit angewendet wurde – rund 75 Prozent der Stadt ist im ISOS verzeichnet. Dies, weil die Beurteilenden salopp gesagt davon ausgingen, dass der Schutzstatus sowieso nicht eingehalten würde. Das ISOS war nur für den Bund verpflichtend und entsprechend nur bei Autobahn- oder Militärprojekten. Seit dem Bundesgerichtsurteil «Rüti» von 2009 sind die Gemeinden verpflichtet, das ISOS in ihre Nutzungsplanung miteinzubeziehen. Dies geschieht meist jedoch zu wenig – selbst bei der letzten Revision von 2016 hat die Stadt Zürich das ISOS ungenügend berücksichtigt. Das rächt sich heute. Denn der zweite Anwendungsfall des ISOS, der seit einigen Jahren an Bedeutung gewinnt, ist die sogenannte «Direktanwendung». Wenn bei einem Bauprojekt neben der Bundesaufgabe ISOS eine weitere Bundesaufgabe wie Grundwasserschutz tangiert wird, wird das ISOS «direkt» und wörtlich angewendet. Hier ensteht die Diskrepanz zwischen der Erfahrung, dass das ISOS historisch sehr vage interpretiert wurde und der neueren «Direktanwendung», die es sehr wörtlich interpretiert. Dass rund 75 Prozent des Stadtzürcher Bodens als schützenswerte Ortsbilder eingestuft sind, kann als Fehlbeurteilung gesehen werden. Die Anwendung des ISOS sollte deshalb jedoch keineswegs aufgeweicht werden. Den Schutzzielen sollte also Folge geleistet werden, die Beurteilung der Schutzwürdigkeit sollte jedoch überprüft werden. Wobei – das ISOS könnte sich als wichtiges Mittel gegen die Ersatzneubaupolitik des Zürcher Stadtrats und gegen die Klimakrise entpuppen.