Verwaltungsgericht weist Beschwerde gegen das Zürcher Stadionprojekt ab
Auch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weist die Beschwerde gegen den Gestaltungsplan ‹Ensemble› und damit den Bau eines Fussballstadions auf dem Hardturm ab.
Nächstes Kapitel rund ums Fussballstadion in Zürich: Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die Beschwerde der Gegner des privaten Gestaltungsplans ‹Ensemble› vollumfänglich abgewiesen. Dies schreiben die Projektverantwortlichen heute in einer Medienmitteilung. Der Gestaltungsplan sieht vor, auf dem Hardturm-Areal in Zürich West ein neues Fussballstadion und mehrere Hundert Wohnungen sowie Gewerbebauten zu realisieren. Die Stadtzürcher Bevölkerung hat das Vorhaben bereits zweimal gutgeheissen. Vor zwei Jahren hatte bereits das Baurekursgericht alle Rekurse abgewiesen.
