BZO-Teilrevision: Mehr Schutz für Zürcher Bäume

Bis jetzt ist es einfach, grosse alte Bäume in Zürich zu fällen. Mit der BZO-Teilrevision ‹Baumerhalt›, soll das schwieriger werden. Damit grosse Bäume bleiben und nicht leichtfertig gefällt werden.

Text: Maarit Ströbele
13.03.2025 15:36

Bäume mit einem Umfang von über 100 Zentimeter brauchten Jahrzehnte bis zu ihrer heutigen Grösse. Sie sind von hohem ökologischem Wert, geben Schatten, speichern Wasser und erfreuen mit ihrem Anblick viele Stadtbewohnerinnen und -bewohner. Künftig soll es in der Stadt Zürich nicht mehr so einfach sein, sie zu fällen. Der Stadtrat beschloss eine Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) zum Baumerhalt. Um einen grossen, alten Baum mit über 100 Zentimetern Umfang zu fällen, braucht es künftig eine Bewilligung, für deren Erteilung genaue Kriterien vorgegeben sind. Diese Regelung gilt für das gesamte Stadtgebiet, ausser den Wald und den Strassenraum. Bis Mai liegt die BZO-Teilrevision öffentlich auf und es können Einwendungen eingereicht werden. Für laufende Baugesuche gilt die Regel bereits.