Einigung über die Zukunft des «Schoggiturms»

Das Luzerner Kantonsspital darf sein altes Bettenhaus abreissen. Dies entschied das Stadtparlament mit der Annahme eines neuen Bebauungsplans. Immerhin soll eine temporäre Zwischennutzung geprüft werden.

Text: Deborah Fehlmann
27.06.2025 14:02

Eigentlich hätte der Luzerner Grosse Stadtrat bereits Ende Januar 2025 über den neuen Bebauungsplan des Luzerner Kantonsspitals (LUKS) befinden sollen. Dieser ebnet den Weg für die bauliche Weiterentwicklung des Spitalareals nördlich der Innenstadt. Da die SP-Fraktion jedoch ein konstruktives Referendum ankündigte, wurde das Geschäft vertagt. Was die Partei störte: Im Rahmen des Bebauungsplans soll der «Schoggiturm», das rostbraune Bettenhaus von 1982, in zirka zehn Jahren einer Freifläche weichen. Die SP hatte bereits vor der Parlamentsdebatte Unterschriften gegen den «Abriss auf Vorrat» gesammelt, der «inmitten der anhaltenden Klimakrise und in Zeiten von dringend benötigtem Raum, überhaupt nicht zeitgemäss» sei (Hochparterre berichtete). Eine Weiter- oder Zwischennutzung sei zu prüfen.

Sehen Sie hier die gesamte Ratsdebatte.

Mehr zum Thema