Widerstand gegen ein inakzeptables Verfahren
Für eine neue Schulanlage schreibt Sargans keinen Projektwettbewerb, sondern ein Planerwahlverfahren aus. Die Honorarofferte bildet das wichtigste Kriterium. BSA und SIA fordern den Abbruch des Verfahrens.
Ein neues Primarschulhaus, ein neuer Dreifach-Kindergarten, eine neue Turnhalle mit Aussenplätzen – das ist eine öffentliche Bauaufgabe von öffentlichem Interesse. Schulanlagen sind Räume der Gemeinschaft, sie sind Identitätsträger eines Stadtteils oder eines Dorfs, und sie werden umso wichtiger, je mehr andere öffentliche Bauten (Kirchen, Gemeindehäuser, Poststellen etc.) in der digitalen Wolke oder der gesellschaftlichen Bedeutungslosigkeit verschwinden.
Normalerweise wird dem Neubau einer grossen Schulanlage mit entsprechendem städtebaulichen und architektonischem Anspruch begegnet, konkret: Die öffentliche Hand führt einen Wettbewerb durch, um im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten und Bedingungen das bestmögliche Projekt zu finden.
Nicht so in Sargans. Statt eines Wettbewerbs führt die Gemeinde ein zweistufiges Planerwahlverfahren auf Grundlage von drei Machbarkeitsstudien durch. Über eine Präqualifikation sollen bis Mitte Anfang Juni acht Architekturbüros ausgewählt werden, die in der Folge kein Projekt, sondern eine Honorarofferte einreichen. Da die Eignungskriterien aus der Präqualifikation mit 40 Prozent und die Honorarofferte zu 60 Prozent gewichtet werden, erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag (eine Fachjury gibt es konsequenterweise nicht). Bleibt noch anzufügen, dass bei diesem von einem lokalen Bauleitungsbüro begleiteten Verfahren sich die Gemeinde gemäss Ausschreibung vorbehält, «für die Bauleitung des Vorhabens eine Drittfirma beizuziehen».
Zurecht erheben die Fachverbände BSA Ostschweiz und SIA St. Gallen / Appenzell Protest gegen dieses Verfahren. Wie der eben publizierten Stellungnahme zu entnehmen ist, kritisieren sie das Verfahren als «technisch nicht fachgerecht» und «baukulturell höchst bedenklich». Auch der Verein BWA Ostschweiz, der Verfahren und Ausschreibungen beurteilt, bezeichnet das Verfahren als «inakzeptabel».
«Es ist nicht tragbar, dass die Gemeinde in einer Zone für öffentliche Bauten und Anlagen keine höheren Anforderungen an die Angemessenheit des Prozesses und an die städtebauliche und architektonische Qualität stellt», schreiben die BSA-Vorsitzenden Eva Keller und Johannes Brunner und SIA-Präsident Daniel Cavelti in ihrer gemeinsamen Stellungnahme. «Die verantwortlichen Behörden der Gemeinde seien daran erinnert, dass sie planerisch, baukulturell und ökologisch eine Vorbildfunktion wahrzunehmen haben. Das Verfahren für die Schulraum und Arealplanung Malerva sendet eine verheerende Signalwirkung aus. Die Fachverbände fordern die zuständigen Instanzen aus oben genannten Gründen auf, das eingeleitete Verfahren abzubrechen. Das Vorgehen bezüglich der Ausschreibung ist zu überarbeiten und in angemessener Form neu auszuschreiben. Den Planungsbüros empfehlen sie, das Verfahren in seiner jetzigen Ausformulierung zu meiden.»
Wir schliessen uns dem Protest und den Empfehlungen an.