Schrecken der Attika
Mit einem überraschenden Entwurf gewinnen Baumann Roserens den Wettbewerb für eine Wohnsiedlung in Zürich-Unterstrass. Noch überraschender aber ist die Schelte für Trachsler Hoffmann auf dem 2. Rang.
Beim selektiven Wettbewerb für den Ersatzneubau einer genossenschaftlichen Wohnsiedlung in Zürich-Unterstrass wurde das Studio Trachsler Hoffmann für ihre «erfrischend simple» Antwort auf die komplexe Aufgabenstellung mit dem zweiten Rang belohnt. Gewonnen haben Baumann Roserens Architekten mit einem beachtenswerten Entwurf, für dessen Würdigung wir an dieser Stelle auf den Jurybericht verweisen.
Das ist die eine Lesart. Die andere geht so: Beim selektiven Wettbewerb für den Ersatzneubau einer genossenschaftlichen Wohnsiedlung in Zürich-Unterstrass verbaute sich das Studio Trachsler Hoffmann mit einem Attikageschoss den möglichen Sieg.
Mit einem Attikageschoss? Ja, mit einem Attikageschoss. Dabei ist es nicht so, dass das Attikageschoss gegen irgendwelche Vorschriften verstossen hätte. Im Gegenteil macht der Entwurf genau das, was die Bauordnung der Stadt Zürich für «Dachgeschosse über Flachdächern» vorsieht. Auf dem steil abfallenden Grundstück schlagen Trachsler Hoffmann drei Baukörper an der oben liegenden Seminarstrasse und einen an der unten liegenden Rötelstrasse vor; um die geforderten 85 Wohnungen plus Ateliers, Gemeinschaftsraum und Kindergarten unterzubringen, verfügen die vier Bauten je über ein Sockelgeschoss, vier Vollgeschosse und ein Attikageschoss, das allseitig von der Fassade zurückversetzt ist.
So weit, so gut, tausendfach gesehen und im Einklang mit der Zone W4b.
Nur ist die Attikaregelung, wiewohl ursprünglich ästhetisch motiviert, einigen Ästheten ein Dorn im Auge. Nicht ganz zu Unrecht, führt sie in Kombination mit bauherrschaftlichen Ausnützungsvorstellungen doch schnell zu einem entwerferischen Automatismus, auf dessen Kosten nichts weniger als die architektonisch nachvollziehbare Volumetrie geht. Man begegnet darum bei einigen Architekten einem ausgeprägten horror atticae, das zurückversetzte Dachgeschoss jagt ihnen regelrechte Schauer über den Rücken.
So zu beobachten im vorliegenden Jurybericht, wo das Auftauchen einer gewöhnlichen Attika alle Qualitäten des Entwurfs von Trachsler Hoffmann im Handumdrehen zu pulverisieren scheint: «Leider», heisst es zum Abschluss einer ansonsten wohlwollenden Beurteilung, «wurden die vielschichtig interessanten Ansätze und die leichtfüssige Beantwortung nicht in letzter Konsequenz auch auf die zentrale Fragestellung der Attikaausbildung an dieser Lage und für diese Nutzung ausgedehnt. Insbesondere bei den drei Genossenschaftshäusern an der Seminarstrasse schmälern diese die städtebauliche und architektonische Qualität der Gesamtanlage derart, dass grundsätzlich in Frage gestellt wird, ob die Anwendung des Attikageschosses zur Reduktion des Flächenverbrauchs ein städtebaulich adäquates Vorgehen im Verdichtungsdiskurs des durchgrünten Stadtgebiets sein kann.»
Was an der Attika derart schrecklich ist, dass man sie am besten gleich ganz verbieten sollte, erschliesst sich im vorliegenden Fall allerdings nicht. Eher meint man eine Auseinandersetzung mit dem baulichen und materiellen Ausdruck, vielleicht sogar dem architektonischen Potential des Attikageschosses zu erkennen: die Attika eben nicht als zufällig oder zwangsläufig beschnittener Teil einer eigentlich monolithischen Kubatur, sondern als leichter Dachaufbau von eigenem Charakter. Sicher: es bleibt die Einbusse einer klaren Traufe oder einer artikulierten Dach-Volumetrie, wie sie der erste Rang von Baumann Roserens exemplarisch vorführt; es bleiben auch Unsicherheiten über die angemessene Nutzung eines solcherart ausgezeichneten Geschosses, gerade im gemeinnützigen Wohnungsbau. Dennoch liegen die Dinge städtebaulich weniger klar, als dies der Jurybericht suggeriert. Man könnte sich mit gleichem Recht auch fragen, ob die banale Gewöhnlichkeit der Attika sich nicht einfacher in den Kontext fügt als die organisch wuchernden Formen, die man gerade überall und im vorliegenden Wettbewerb beispielsweise auf dem dritten Rang antrifft und denen die Jury hier neben viel anderen Qualitäten eine «differenzierte Einordnung» attestiert.
Ersatzneubau Wohnsiedlung Seminarstrasse, Zürich-Unterstrass
Projektwettbwerb im selektiven Verfahren für die Baugenossenschaft Vrenelisgärtli und das Amt für Hochbauten, Zürich
Fachjury: Jeremy Hoskyn, Christine Enzmann, Anne Kaestle, Armon Semadeni, Liliane Haltmeier, Rita Illien
– 1. Rang: Baumann Roserens Architekten, Zürich, mit Laboratorium KLG, Zürich
– 2. Rang: Studio Trachsler Hoffmann, Zürich mit Bernhard Zingler Landscape Projects, Zürich
– 3. Rang: Fiederling Habersang Architekten, Zürich, mit Lorenz Eugster Landschaftsarchitektur und Städtebau