Die Stadt Zürich will an der Rämistrasse einen Velo-Balkon bauen. Fotos: nightnurse images

Die Velo-Verfassung

Fahrradwege werden in der Verfassung den Fuss- und Wanderwegen gleichgestellt, wenn die Schweizer Bevölkerung am 23. September ein Ja in die Urne legt.

Am 23. September stimmt die Schweiz über einen Bundesbeschluss ab, der Velowege in der Verfassung mit Fuss- und Wanderwegen gleichstellen will. Die «NZZ» erklärt, was der Zusatz zu Artikel 88 bewirken würde. «Der Gegenvorschlag enthält lediglich eine Kann-Formulierung zur Unterstützung von Velowegen», so die Zeitung. Die Zuständigkeit bleibt bei den Kantonen, die zusammen mit den Gemeinden weiterhin für Planung, Bau und Unterhalt des Radwegnetzes verantwortlich sind. «Neue Subventionen gibt es vom Bund also keine.» Hingegen kann der Bund landesweite Standards für Radwege setzen oder Geodaten für Bike-Karten und -Apps zur Verfügung stellen. Umfragen deuten an, dass der Bundesbeschluss angenommen wird. Dann hätte die Schweiz – im Unterschied zu den Veloländern Niederlanden oder Dänemark – das Fahrrad in der Verfassung verankert. Ein Drahteselparadies ist die Schweiz deshalb noch langen nicht: «Mit einem Anteil von 5 bis 15 Prozent in städtischen Gebieten liegt die Schweiz nur im europäischen Mittelfeld.»

Weitere Meldungen:

– Die SP stellt sich gegen das Hardturmstadion-Projekt in Zürich. Die «NZZ» blickt zurück auf die lange Leidensgeschichte, die in den 90er-Jahren anfing.

– Der kantonale Nutzungsplan zum früheren Cardinal-Areal in Friboug kommt bei Pro Fribourg nicht gut an, heisst es in den «Freiburger Nachrichten». Er sei vage und garantiere keine Qualität für das künftige Quartier, moniert der Verein.

– War Riccardo Morandi ein schlechter Bauingenieur, weil er beim Bau des Polcevera-Viaduktes in den Themen Unterhalt, Redundanz und Korrosion zu wenig Beachtung schenkte? Nein, sagen Zürcher Experten für Brückenbau im Artikel der «NZZ».

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