Baselland beschränkt Mehrwertabgabe

Der Basler Landrat will den Gemeinden das Recht entziehen, bei Auf- und Umzonungen eine Abgabe einzufordern. Nun soll das Volk entscheiden.

Im Kanton Baselland wird es zu einer Volksabstimmung über die Mehrwertabgabe kommen, berichtet die «Basler Zeitung». Der Landrat hat gestern beschlossen, den Gemeinden die Kompetenz zu entziehen, bei Auf- und Umzonungen eine Abgabe auf den Mehrwert zu erheben. Die Gemeinden hatten dies im Vernehmlassungsverfahren gefordert. «Gemäss dem vom Landrat gestern verabschiedeten Gesetz wird damit lediglich eine minimale Abgeltung von 20 Prozent auf Planungsmehrwerten bei Neueinzonungen festgelegt, wovon ein Viertel an die betroffene Gemeinde geht», so die Zeitung. Diese minimale Planungsabgabe ist vom Bund vorgegeben, nachdem Volk und Stände 2013 ein neues Raumplanungsgesetz beschlossen haben.

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