Vom Sorgenkind zum Vorbild

Im Tessin regelt ein kantonaler Nutzungsplan seit bald zehn Jahren den Umbau von Rustici. Er verpflichtet zur Pflege erhaltenswerter Landschaften. Nun sind Resultate in Bergtälern sichtbar.

Fotos: Jaromir Kreiliger

Im Tessin regelt ein kantonaler Nutzungsplan seit bald zehn Jahren den Umbau von Rustici. Er verpflichtet zur Pflege erhaltenswerter Landschaften. Nun sind Resultate in Bergtälern sichtbar.

Einfache Ställe aus Stein und Holz – die Rustici – prägen die Tessiner Landschaft seit Jahrhunderten. Aber die Landwirtschaft hat sich aus den Bergtälern nach und nach zurückgezogen. Dadurch dehnen sich einerseits die Wälder aus, andererseits stehen viele Rustici leer oder zerfallen. Gleichzeitig verlangen Touristinnen und Touristen nach Ferienhäusern, und viele Einheimische wünschen sich ein Rustico für die Wochenenden. In den 1950er-Jahren setzte eine rege Bautätigkeit oberhalb der Talböden ein, Rustico um Rustico wurde umgebaut. Die Gesetzeslage änderte sich 1980 mit dem Raumplanungsgesetz, das Bauen ausserhalb der Bauzonen untersagte. Weil Regeln für Ausnahmen fehlten, bauten viele Besitzerinnen und Besitzer ihre Rustici illegal um. Manch unscheinbarer Stall wurde dadurch zum stattlichen Einfamilienhaus, inklusive asphaltierter Zufahrt. ###Media_2### «Hätte ein Plan mit verbindlichen Regeln schon vor vierzig Jahren existiert, wäre die Tessiner Landschaft heute viel intakter», sagt Paolo Poggiati, Leiter Raumentwicklung im Kanton Tessin. Obwohl der kantonale Nutzungsplan Landschaften mit schützenswerten Bauten (PUC-PEIP) (siehe ‹Der strittige Plan›) erst seit 2012 partiell in Kraft ist, zeigt er inzwischen Wirkung: «Die Qualität der Baugesuche hat sich deutlich verbessert», sagt Poggiati. Architektinnen und Bauwilligen bietet der Kanton eine kostenlose Beratung an. Ein Leitfaden, der den unterschiedlichen Regionen Rechnung trägt, zeigt detailliert, welche Konstruktionen beim Umbau eines Rusticos erlaubt sind und wie man Dächer, Aussenwände und Öffnungen zu gestalten hat. Neue Strassen, Zufahrten oder Parkplätze verbietet der Nutzungsplan. Damit herrschen klare und überprüfbare Vorschriften. Den Garten mähen genügt nicht Eine Anleitung zum Erhalt der Landschaft zu verfassen, ist schwieriger. Primär gilt es, das Nichtstun zu verhindern – sonst ...

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