Knacknuss Mehrwertausgleich

Als letzter Kanton hat Zürich noch keine Regelung für den Mehrwertausgleich. Im Herbst spitzt sich die politische Debatte zu. Worum geht es genau? Hochparterre organisiert dazu einen Städtebau-Stammtisch.

Wo ein-, um- und aufgezont wird, darf mehr gebaut werden und also steigen die Grundstückswerte. Zurzeit schafft die Innenentwicklung vielerorts solche planerischen Mehrwerte für Grundeigentümer und Hausbesitzer. Für die Gemeinden aber kostet die Verdichtung – oder, anders gesagt, das Bevölkerungswachstum. Sie müssen mehr Verkehrsangebote, öffentliche Räume, Schulen oder Krippen finanzieren. Von diesen Infrastrukturen profitieren wiederum auch die privaten Liegenschaften. Eine faire Aufteilung des planerischen Mehrwerts zwischen Privaten und Öffentlichkeit ist darum für die Gemeinden zentral, um die Verdichtung zu finanzieren.

Als letzter Kanton hat Zürich noch keine Regelung für den Ausgleich planerischer Mehr- und Minderwerte getroffen. Es bleibt Zeit bis Mai 2019, andernfalls verlängert der Bund das Moratorium für Einzonungen. 2016 führte der Regierungsrat die Vernehmlassung zum Entwurf über ein Mehrwertausgleichgesetz (MAG) durch. In der Vernehmlassung brach die Kritik darüber herein. Im Kern geht es darum, wer den Ausgleich regeln und erheben darf, ob der Kanton oder die Gemeinden. So fordert der Gemeindepräsidentenverband GPV im Gegensatz zum MAG, dass die Gemeinden auch am Mehrwert bei Einzonungen beteiligt werden, und dass sie den Abgabesatz auf Um- und Aufzonungen erhöhen und flexibilisieren können. Denn das Aushandeln des Mehrwertausgleichs etwa im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags fällt schwer, wenn der Abgabesatz bei 15 Prozent gedeckelt ist.

Auf diese Kritik ging der Regierungsrat allerdings kaum ein. Am 7. Febraur 2018 überwies er den Gesetzesentwurf fast unverändert an den Kantonsrat. Der Gemeindepräsidentenverband hielt seine Kritik darum bisher aufrecht. Im Parlament könnte es zu einer Zerreissprobe kommen. Denn der bürgerlich dominierte Kantonsrat ist tendenziell wohl für einen konservativen, sprich niedrigen Ansatz beim Ausgleich. Die Gemeindepräsidenten, ebenfalls bürgerlich dominiert und im Kantonsrat von Gewicht, ziehen in die Gegenrichtung.

Zeitgleich behandelt der Regierungsrat die Initiative von Grünen, SP, AL, Mieterverband und Genossenschaften für einen gemeindefreundlichen Mehrwertausgleich. Sie argumentiert, dass «Bund und Kanton die Gemeinden verpflichten, die Bereitstellung von zusätzlichem Wohnraum in gut erschlossenen Gebieten zu ermöglichen und die Landschaft zu schützen». Darum bräuchten die Gemeinden und nicht der Kanton Spielraum bei der Umsetzung des Mehrwertausgleichs. So sollen Gemeinden zusätzlich zur kantonalen auch eine eigene Abgabe auf Einzonungen erheben können, die Abgabe auf Um- und Aufzonungen selbst festsetzen und erheben können und weiterhin und ohne Begrenzung städtebauliche Verträge abschliessen dürfen.

Damit fordert die Initiative ähnliches wie der Gemeindepräsidentenverband. Im Kantonsrat dürfte sie als Druckmittel dienen – stimmt der Kantonsrat dem MAG zu, könnte sich der Gemeindepräsidentenverband auf die Seite der Initiative schlagen, um seinen Anliegen zum Durchbruch zu verhelfen. Zur schwierigen politischen Situation hinzu kommt, dass auch grundlegende Fragen bei der Schätzung des Mehrwertes und zu Abzugsmöglichkeiten des noch offen sind.

In dieser komplizierten und offenen Situation organisiert Hochparterre einen Städtebau-Stammtisch und fragt: Welches ist die beste Lösung für den Mehrwertausgleich im Kanton Zürich? Der Abend bietet über die politische Fragen hinaus auch Information zum Thema für Architektinnen, Projektentwickler und Bauchfachleute, die indirekt vom Mehrwertausgleich betroffen sind.


Städtebau-Stammtisch Mehrwertausgleich

Einleitung ins Thema:
Hansruedi Diggelmann, Jurist und Raumplaner

Diskussion unter anderem mit:
– Martin Arnold, Gemeindepräsident Oberrieden, Mitglied Leitender Ausschuss Gemeindepräsidentenverband Kanton Zürich
– Stefan Fahrländer, Raumentwickler, Schätzungsexperte, Fahrländer Partner Raumentwicklung
– Marco Koletsis, Rechtsanwalt im Bereich Planungs- und Baurecht, Huber Rechtsanwälte
– Alwin Suter, Raum- und Ortsplaner, Suter von Känel Wild
Moderation: Rahel Marti

Datum: Donnerstag, 1. November 2018
Zeit: 19 bis 21 Uhr
Ort: Ristorante Zampano, Talwiesenstrasse 17, 8045 Zürich; im Areal der Emil Steiner AG. ÖV-Haltestelle Binz SZU.
Anmeldung bis 25. Oktober (auf der Veranstaltungs-Seite, obigem Link folgen)

 

 

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