Das Bundesgericht gibt der Gemeinde Münchenstein das Recht, Planungsmehrwerte nach eigenem Gusto abzuschöpfen. Es stärkt den Föderalismus, den die Kantonsregierungen eben ruiniert haben.
Die Baselbieter Gemeinde Münchenstein hatte sich gegen das kantonale «Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten» vor Bundesgericht gewehrt. Dieses Gesetz sieht einen Mehrwertausgleich bei Neueinzonungen vor und verbietet den Gemeinden, eine eigene Regelung bei Um- und Aufzonungen einzuführen. Die vertragliche Lösung, auf die das kantonale Gesetz die Gemeinden verweist, genügte den Münchensteinern nicht. Sie wehrten sich politisch und juristisch.
Gemeinde erhält recht
Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass das Verbot, weitergehende Mehrwertabgaben zu erheben, mit dem Bundesrecht unvereinbar sei. Es erschwere den Gemeinden, den Auftrag von Artikel 5, Absatz 1, des Raumplanungsgesetzes zu erfüllen. Der Kanton müsse die entsprechende Bestimmung im kantonalen Gesetz deshalb aufheben. Damit stellt das Gericht auch klar, dass Kantone und Gemeinden zusammen den Gesetzgebungsauftrag umsetzen müssen, wonach die Kantone «für einen angemessenen Ausgleich erheblicher Planungsvor- und -nachteil...
Was Corona von der Mehrwertabgabe lernen kann
Das Bundesgericht gibt der Gemeinde Münchenstein das Recht, Planungsmehrwerte nach eigenem Gusto abzuschöpfen. Es stärkt den Föderalismus, den die Kantonsregierungen eben ruiniert haben.
23.12.2020 09:27