Jakob über ein Bundesgerichtsurteil zum Bauen ausserhalb der Bauzone

Fort mit illegal Gebautem ausserhalb der Bauzone

Das Bundesgericht stellt fest: Bauten ohne Bewilligung ausserhalb der Bauzone müssen abgebrochen werden. Ein Urteil auch mit politischer Kraft.

 

In Neuenkirch im Kanton Luzern hat die Baufirma Muff ihren Werkhof – 14 Gebäude für das Material und die Maschinen. In den Achtziger Jahren schon hat sie sie aufgestellt – in der Landwirtschaftszone ausserhalb der Bauzone mit Blick auf den Sempachersee, aber ohne Baubewilligung. Viele Jahre ging das gut, weder die Gemeinde, noch der Kanton taten etwas dagegen. Reklamationen waren folgenlos. Bis 2014 die Baufirma ein Gesuch für weiteren Ausbau einreichte. Damit ging der Streit mit den Nachbarn in eine neue Etappe. Die Gemeinde schützte den Bauunternehmer mit Fristverlängerung, der Kanton Luzern half ihr. Das ARE in Bern aber machte Druck, so dass die Gemeinde schliesslich entschied, dass Muff elf Bauten abreissen müsse – drei könne er stehen lassen, denn sie stünden dort seit über 30 Jahren nun. Eine Frist, die der Kanton auch für illegal in den Bauzonen Gebautes ansetze. Das Bundesgericht hat nun entschieden: Das ist falsch, der ganze Werkhof muss weg.  Das Bundesgericht fällt damit ein Leiturteil zu Gunsten der Landschaft und zu Ungunsten der Schlaumeier. Es geht nicht mehr, dass Bauherrn, ab und zu gedeckt von der Gemeinde und vom Kanton, auf Zeit spielen können. Dass sie etwa auf einem Maiensäss im Kanton Graubünden oder bei einem Rustico im Tessin hoffen dürfen, nach ein paar Jahren werde die Sache schon im Sach verlaufen, wenn kein Kläger sie störe. Was das Urteil materiell bedeutet, ist offen – es gibt keine schweizweite Statistik solcher Bauten. In der Luzerner Zeitung habe ich aber gelesen, dass allein im Krienser Wald im nun getadelten Kanton Luzern 149 unbewilligte Häuschen stünden. In Graubünden, Tessin und Wallis werden es Dutzende mehr sein. Sie werden kaum reihenweise abgebrochen werden.  Ebenso wichtig ist denn auch die baukulturelle Kraft des Urteils; das Bundesgericht kritisiert einmal mehr das Bauen ausserhalb der Bauzon...
Fort mit illegal Gebautem ausserhalb der Bauzone

Das Bundesgericht stellt fest: Bauten ohne Bewilligung ausserhalb der Bauzone müssen abgebrochen werden. Ein Urteil auch mit politischer Kraft.

 

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