Fledermaus-Habitat in einem Schlafzimmer, ausgestellt im Rahmen der gta exhibtions an der ETH Zürich.

Wohngemeinschaft mit der Braunen Langohrfledermaus

In seinem Podcast diskutiert Master-Student Jakob Walter das Potential, ob eine geschützte Tierart den Abriss einer Liegenschaft verhindern kann.

Als Architekturstudent:innen lernen wir viel über das Zusammenleben: im Neu- oder im Altbau, in einer Mischnutzung, in einer Zwischennutzung, legal, illegal, kurz- oder langfristig, in einer Familie, mit Freunden, Generationen übergreifend. Der Masterstudent Jakob Walter diskutiert in seinem Podcast das mögliche Zusammenleben mit Tieren in einer Symbiose in der Stadt. Das Habitat dieser Lebewesen ist geschützt. Wie weit kann dieser Schutz Wohnraum schützen? Was ist nötig, damit eine geschützte seltene Spezies einzieht und sich wohl fühlt?

Wer momentan in Zürich am Stadtrand wohnt, in einem Mehrfamilien Haus aus den 1950er Jahren und dann noch in einem Zeilenbau, muss davon ausgehen, dass das Wohnhaus in den nächsten Jahren abgerissen wird. Gerade wenn ein Gebäude in der Nachverdichtungszone des kommunalen Richtplans der Stadt liegt. Das Mietrecht schützt nicht vor Abriss und die Bewohner:innen müssten ausziehen. Glücklicherweise gibt es aber Bewohner:innen die wichtiger sind als privates Eigentum ist. Bewohner:innen, wie die Braune Langohrfledermaus, Gebäude-Brüter - also ein Lebewesen, das auf Gebäude angewiesen ist.

Laut dem Bundesamt für Umwelt ist die Braune Langohrfledermaus ist eine stark gefährdete Tierart in der Schweiz und ihr Überleben ist von «sehr hoher nationalen Priorität». Doch die Dachböden, an die sich die Fledermaus in den letzten Jahrhunderten gewöhnte, gibt es nicht mehr. Sie werden saniert oder abgerissen und durch Flachdächer ersetzt.

So entstand die Idee, der Langohrfledermaus eine Wohngemeinschaft anzubieten. Indem ein Stück der Zimmerdecke abgehängt wird und dieser Raum mit dem gekippten Flügel des Fensters verbunden wird, ist es den Fledermäusen möglich im Frühling einziehen und bis September ihre Nachkommen zu gebären und grosszuziehen. Eine Wochenstube des Braunen Langohrs kann sich so mit uns das Schlafzimmer teilen. Im Gegenzug schützt die Fledermaus das ganze Haus vor einem wahrscheinlichen Abriss.

In seinem Podcast spricht Jakob Walter unter anderem mit einem Rechtsanwalt, einer Verhaltensbiologin, Fledermaus-Experten und dem Amt für Landschaft und Natur des Kantons Zürich. Letzteres bestätigt, dass es nicht zulassen würden, dass der Wohnort der Fledermaus zerstört würde. Ein Abriss des Gebäudes wäre nicht erlaubt.

Die Fledermaus wird sich an den neuen Wohnraum gewöhnen und wissen, dass es im Schlafzimmer ein sicheres Zuhause gibt. Auch ihre Nachkommen werden wissen, dass es eine abgehängte Decke über unseren Betten gibt. Sie schlafen tagsüber, wir schlafen nachts. Früh morgens, noch im Halbschlaf, hören wir sie manchmal nach Hause kommen.

Leider ist es so noch nie passiert, aber es könnte. Der erste Präzedenzfall fehlt noch.

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