Schmidheiny-Freispruch im italienischen Asbest-Prozess

Das oberste italienische Gericht stellte Recht vor Gerechtigkeit und sprach den Schweizer Unternehmer Stephan Schmidheiny im Eternit-Prozess frei. So bleibt ein Makel am industriellen Visionär haften. Die ‹NZZ› erläutert die Hintergründe des vorinstanzlichen Schauprozesses sowie die fragwürdige Sündenbock-Rolle Schmidheinys und berichtet über die Empörung in italienischen Medien und sozialen Netzwerken.


«Alles verjährt», titelt ‹Der Bund› über den gestrigen Freispruch des Unternehmers Stephan Schmidheiny vom obersten italienischen Gericht. Damit endet ein fünfjähriger Prozess, in welchem Schmidheiny von den ersten beiden Instanzen in Turin für den Tod von 3000 Mitarbeitern und Anwohnern in vier Gemeinden verantwortlich gemacht wurde, in denen die italienische Eternit bis 1986 aktiv war. Gegenüber seinem Vorgänger, der eine «andauernde Katastrophe» im Körper der Betroffenen sah und somit einer Verjährung widersprach, hatte der neue Generalstaatsanwalt die Meinung vertreten, Schmidheiny sei «ausser Zweifel für das Geschehene verantwortlich», doch die Tat verjährt. So stünden «das Recht und die Gerechtigkeit im Gegensatz zueinander», doch sei hier juristisch dem Recht zu folgen. So urteilten schlussendlich auch die Richter. Im ‹Tages-Anzeiger› kommentiert Chefredaktor Res Strehle, Schmidheiny sei ein wohl ein industrieller Visionär, doch bliebe die fehlende Entschädigung für die Asbestopfer «als Makel an ihm haften».
Auch die ‹NZZ› berichtet über den Freispruch und erzählt die Geschichte von einem «regelrechten Schauprozess» der ersten Instanzen, «von Unschuldsvermutung konnte keine Rede sein». Das enorme Leid der Betroffenen bedürfe Entschädigungslösungen, doch weil seinerzeit in hunderten von privaten und staatlichen Betrieben europaweit Asbest verarbeitet wurde, sei der Verusch, «Schmidheiny zum Sündenbock abzustempeln» fragwürdig, zumal er zu den ersten Unternehmern zählte, «die sich für bessere Schutzmassnahmen und schliesslich für den vollständigen Ausstieg aus der Asbestverarbeitung einsetzten». Angesichts der tendenziösen Berichterstattung in den italienischen Medien habe aber niemand mit einem Freispruch gerechnet und so dominierte in den Abendnachrichten der Tenor, «dass Italiens Justiz einmal mehr versagt und die Betroffenen im Stich gelassen habe». In den sozialen Medien herrschte ein «Sturm der Entrüstung» und der bekannte Journalist Roberto Saviano schrieb lakonisch: «Italien ist eine Republik, die auf dem Prinzip der Verjährung aufgebaut ist.»

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– Wohnungsnot in Basel: Obwohl sich der Grosse Rat über die herrschende Knappheit einig ist, wurden laut ‹Basler Zeitung› nicht alle das Thema betreffenden Anzüge an den Regierungsrat überwiesen. Die Problematik trifft Einkommensschwache besonders hart und so widmet die ‹Basler Zeitung› den Studenten einen eigenen Artikel mit Kommentar. «Uneinsichtig und realitätsfern» sei die städtische Universität und drücke sich um die Verantwortung, den fleissig angeworbenen Studenten auch ein Dach überm Kopf zu bieten.

– «Ein gutes Beispiel für das ganze Wallis», titelt ‹Die Wochenzeitung› über Gerold Kollers Buch zum Binntal. Darin erzählt er die Geschichte vom erfolgreichen Wandel zum heutigen Landschaftspark mit gepflegtem Kulturland und über ein eigenes Parklabel vermarktetem Kleingewerbe.

– «Muss wirklich weichen, was stört?», fragt der ‹Tages-Anzeiger› angesichts des Entscheids, die Imbisskioske am Zürcher Seebecken nicht weiter zu führen. Der vage Plan eines schicken Seerestaurants am Bürkliplatz sei keine Alternative und wenn Zürich unbedingt aufwerten wolle, könne es «schöner gestaltete Bauten» erstellen.

– In der Shedhalle der Roten Fabrik in Zürich läuft derzeit die Ausstellung «Das Ende der Natur». ‹Die Wochenzeitung› besuchte die Eröffnungsveranstaltung und urteilt: Die Vortragenden verlaufen sich in Metadiskussionen um Begriffe und wider die Zersiedlung bedürfe es einer «Ästhetik der Agglomeration, die nicht durch Reinheits- und Abgrenzungswahn, sondern durch Gegensätze und Vermischungen geprägt ist.»

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