Das Projekt Ringling im Modell. Fotos: gbmz.ch

Ringling-Bauträger prüfen Neustart

Nachdem das Bundesgericht die Baubewilligung für das Projekt ‹Ringling› aufgehoben hat, wollen die involvierten Baugenossenschaften abklären, ob sie ein neues Projekt starten.

Nachdem das Bundesgericht in Lausanne die Baubewilligung für das Projekt Ringling in Zürich-Höngg aufgehoben hat, will die Gemeinnützige Bau- und Mietergenossenschaft Zürich (GMBZ) mit den beiden anderen Bauträgern in den nächsten Wochen das Gespräch suchen und abklären, ob und in welcher Form ein neues Projekt gestartet wird. Der «Tages-Anzeiger» informiert. Neben der GMBZ sind auch die Baugenossenschaft Sonnengarten und die Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich involviert. Man habe nie damit gerechnet, dass das höchste Gericht die Entscheide der Vorinstanzen - städtische Bausektion, kantonales Baurekurs- und Verwaltungsgericht - kippen werde, sagt Felix Bosshard, Präsident der GMBZ gegenüber dem «Tagi». Man habe allenfalls mit Korrekturen bezüglich Lärmimmissionen gerechnet. Laut Matthias Wyssmann, Leiter Kommunikation im Hochbaudepartement, muss die Stadt nun klären, wie das Areal künftig entwickelt wird. Die Bedürfnisse des Quartiers bleiben dieselben, dessen Anliegen sollen einfliessen. Die Stadt müsse aber viel zusätzlichen Wohnraum schaffen, sagt Wyssmann, und dies sei auf dem Areal im Rütihof machbar; daran ändere auch der Bundesgerichtsentscheid nichts.

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– Der Zürcher Kantonsrat lehnt eine Initiative ab, die den Flugplatz Dübendorf als integrale Einheit im Zustand des Perimeters von 1995 erhalten will. Die «NZZ» informiert.  

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