Das Baurekursgericht Zürich hat die Beschwerde gegen den Kunsthaus-Neubau des Londoner Architekten David Chipperfield abgelehnt.

«Ohrfeige für die Kunsthaus-Gegner»

Das Baurekursgericht Zürich hat die Beschwerde gegen den Kunsthaus-Neubau des Londoner Architekten David Chipperfield abgelehnt.


«Stadt und Kanton, Volk und Parlament – alle haben Ja gesagt zum Erweiterungsbau des Kunsthauses am Heimplatz. Die Baubewilligung liegt seit Mai 2013 vor. Doch die Stiftung für Orts- und Landschaftsbildpflege Archicultura mit Sitz in Luzern hat die Baubewilligung beim Baurekursgericht angefochten». So fasst der «Tages-Anzeiger» die Vorgeschichte zusammen. Jetzt hat das Baurekursgericht Zürich die Beschwerde gegen den Neubau des Londoner Architekten David Chipperfield abgelehnt. «Klarer kann man eine Abfuhr nicht erteilen. Das Baurekursgericht lehnt den Rekurs gegen die Kunsthauserweiterung in allen Punkten ab», schreibt die «NZZ». Die Rekurrenten stünden als Querulanten da. Das Kunsthaus gibt bekannt, dass der Eröffnungstermin 2017 wegen der rekursbedingten Verzögerung von eineinhalb Jahren nicht eingehalten werden kann und beziffert den Mehraufwand auf gegen zwei Millionen Franken.

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