Die Überbauung Ringling in Zürich Höngg darf nicht gebaut werden. Fotos: zVg

Nach dem Ringling-Nein

Gestern liess das Bundesgericht in Lausanne eine Bombe platzen: Die Grossüberbauung Ringling in Zürich Höngg darf nicht gebaut werden.

Gestern liess das Bundesgericht in Lausanne eine Bombe platzen: Die Grossüberbauung Ringling in Zürich Höngg darf nicht gebaut werden, wie der «Tages-Anzeiger» vermeldet. Die Genossenschaftssiedlung aus der Feder von Schneider Studer Primas wäre bis zu 650 Meter lang geworden und hätte 277 günstige Wohnungen umfasst. «Die Richter bemängeln vor allem, wie Ringling ausgesehen hätte, und beurteilen seine Gestalt und die Einbettung ins Quartier als ungenügend», so der «Tages-Anzeiger». Das Zürcher Baurekursgericht und das Verwaltungsgericht hatten dies zuvor anders gesehen. Entsprechend überrascht sind Stadt und Genossenschaften, die auf einen baldigen Baubeginn gehofft hatten und keinen Plan B haben. «Es ist das erste Mal seit langer Zeit, dass das Bundesgericht ein Projekt in diesem fortgeschrittenen Stadium völlig verhindert», sagt Matthias Wyssmann, Sprecher des Hochbaudepartementes. Die Stadt befürchtet, dass das Urteil eine weitere Hürde schafft, die das Verdichten erschwert.

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