Die Dächer der Siedlung Stampagarten in Chur bleiben photovoltaikfrei. Fotos: baukultur.gr.ch

Bundesgericht verbietet Solardach

Die Eigentümer eines Einfamilienhauses in der Siedlung Stampagarten in Chur dürfen auf dem Dach keine PV-Anlage bauen. Das hat das Bundesgericht entschieden, meldet die «Südostschweiz».

Die Eigentümer eines Einfamilienhauses in der Siedlung Stampagarten in Chur dürfen auf dem Dach keine Photovoltaikanlage bauen. «Das Bundesgericht gewichtet den Schutz des dörflichen Heimatstils höher ein als die Förderung der Solaranergie», schreibt die «Südostschweiz». Die Siedlung Stampagarten gehört zu den um 1910 von Eisenbahnergenossenschaften gebauten Gartenstädten und gilt als Musterbeispiel des dörflichen Heimatstils. Die Anlage ist im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz aufgeführt. Mit dem Entscheid stützen die Richter in Lausanne das Verwaltungsgericht. Eine Solaranlage auf der ganzen Dachfläche beeinträchtige die vorhandene Dachlandschaft mit ihren Aufbauten wesentlich, urteilte dieses. «Zwar räumt das Bundesgericht ein, dass es gilt, die Nutzung der Sonnenenergie zu fördern», so die Zeitung. «Allerdings dürfen Solaranlagen Kultur- und Naturdenkmäler nicht wesentlich beeinträchtigen.» (Artikel nicht online)

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