Widerstand gegen kleinere Bauzonen

Die Kantone haben noch bis 2019 Zeit, ihre Richtpläne und Baugesetze dem verschärften Raumplanungsgesetz anzupassen. Die Revisionen stossen teils auf Widerstand.

Für die Kantone Basel-Stadt, Genf und Zürich gab es im Frühling Lob und Kritik. Der Bundesrat genehmigte deren revidierte Richtpläne, die dem verschärften Raumplanungsgesetz entsprechen – allerdings nicht ohne Kommentare. Diese drei Kantone sind damit die Ersten, die nicht mehr an die Übergangsbestimmungen gebunden sind. Letztere lassen neue Einzonungen nur zu, wenn andernorts ausgezont wird. Gute Noten gab es vom Bundesrat für Basel-Stadt: Hier setze man auf die Verdichtung nach innen und sorge gleichzeitig für hohe Wohnqualität und städtebauliche Akzente. Allerdings: Der Stadtkanton hat auch kaum mehr Baulandreserven. Beim Zürcher Richtplan wurde hervorgehoben, dass er trotz des erwarteten, hohen Bevölkerungswachstums die Siedlungsflächen kaum vergrössere. Der Hintergrund hier: Die vom Volk akzeptierte Kulturlandinitiative wirkt als Bremse. Zwar beschränke sich der Zürcher Richtplan auf strategische Vorgaben und überlasse den Regionen die Details, aber der Kanton habe weiterhin die Möglichkeit, korrigierend einzugreifen, lobt der Bundesrat.Nur in Teilen zufrieden waren das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und die Landesregierung aber mit dem Kanton Genf. Dort will der revidierte Richtplan neue Siedlungsgebiete auf heutigen Landwirtschaftsflächen zulassen. Damit aber seien die Vorgaben für die Grösse der Fruchtfolgeflächen nicht mehr erfüllt, moniert der Bundesrat und genehmigte nur einen Teil der eingereichten Siedlungsflächen.Wie rasch weitere Kantone mit den Richtplanrevisionen vorankommen, hängt vor allem davon ab, wer alles mitredet und mitentscheidet. Claudia Guggisberg, Leiterin der Sektion Richtplanung im ARE, zeigt sich «beeindruckt von den intensiven Diskussionen, die jetzt überall zwischen Planungsämtern und Gemeinden laufen». Auf Expertenebene – das bestätigt beispielsweise der St. Galler Kantonsplaner Ueli Strauss – sei man sich über...
Widerstand gegen kleinere Bauzonen

Die Kantone haben noch bis 2019 Zeit, ihre Richtpläne und Baugesetze dem verschärften Raumplanungsgesetz anzupassen. Die Revisionen stossen teils auf Widerstand.

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