Die Norm mit Anhang regelt auf rund 60 Seiten alle Anforderungen an einen hindernisfreien Verkehrsraum. Fotos: Susanne Keller

Hindernisfreie Wege

Hindernisfrei bauen ist schnell gesagt. Bis aber eine Norm ausgehandelt ist, braucht es viel Zeit. Zehn Jahre nach dem Gesetz, das die Gleichstellung von Behinderten regelt, schliesst die Norm «Hindernisfreie Verkehrsanlagen» eine Lücke.

Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes schliesst der Verband der Strassen und Verkehrsfachleute (VSS) eine Normungslücke. Die Regelungen von 1988 liessen bei der Planung und Ausführung von behindertengerechten Massnahmen im Verkehrsraum viele Fragen offen. Die neue Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» schafft Rechtssicherheit für Planer, Bauherren und Nutzer. «Wird nach den Grundsätzen der Norm gebaut, entstehen sichere und komfortable Fusswege für ältere Menschen mit Rollator ebenso wie für Berufstätige mit Rollkoffer, Eltern mit Kinderwagen oder Menschen mit Behinderung. Von einer hindernisfreien Bauweise profitieren alle», erklärt Eva Schmidt, die für die Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen an der Erarbeitung der Norm massgeblich mitgewirkt hat. Die Norm mit Anhang regelt auf rund 60 Seiten alle Anforderungen an einen hindernisfreien Verkehrsraum. Werden diese rechtzeitig bei der Planung berücksichtigt, sind kaum Mehrkosten zu erwarten. Die meisten Anforderungen sind Qualitätsmerkmale (Breite von Gehwegen, Neigung von Rampen, Ebenheit von Belägen, Beleuchtung), die keine zusätzlichen oder speziellen Massnahmen erfordern. Erstmals werden auch die Anforderungen an Bushaltestellen normiert, welche die Benützung des öffentlichen Verkehrs für Menschen mit Behinderung ermöglichen. Mehr weiss die neue Ausgabe des VSS-Magazins «Strasse und Verkehr». Neben ausführlichen Informationen und Interviews zur Norm berichtet eine Reportage, wie sich Daniela Moser mit ihrer Sehbehinderung im heutigen Verkehrsraum selbstständig ihren Weg sucht. 

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