Der Ringling ist Geschichte – und wird die Architekten trotzdem weiterhin beschäftigen.

«Das Urteil ist keine Eintagsfliege»

Durch die Schweiz geht ein Ringling-Graben. Das zeigte der Städtebaustammtisch von Hochparterre gestern zum Bundesgerichtsurteil im Rütihof. Hier die Architekten, dort die Juristen.

Das Ringling-Nein beschäftigt Architekten und Baujuristen. Manche sind erleichtert, andere eher verzweifelt. Um Klärung zu schaffen, lud Hochparterre gestern Abend in Zürich-Höngg zum Städtebaustammtisch ins Restaurant Desperado – nomen est omen. Der restlos ausverkaufte Saal bewies: Der Diskussionsbedarf ist enorm. Manche hatten gar einen Tumult erwartet, doch Projektgegner Jakob Maurer begann ganz sachlich. Er zitierte aus der Räumliche Entwicklungsstrategie RES, die für Höngg von «diskreter Urbanität» und «zurückhaltender architektonischer Erscheinung» spricht. Darum sei der Ringling grundlegend falsch an diesem Ort. «Das ist das schönste landschaftliche Gebiet von Zürich», so Maurer. Jurymitglied Adrian Streich verteidigte den Entscheid des Preisgerichts. Der Rütihof sei das jüngste Quartier der Stadt. «Erst 1980 hat man begonnen zu bauen.» Der Architekt verwies auf die Lärmsituation, auf die Adressbildung an den Strassen, auf den landschaftlichen Wert des grossen Hofes, auf die Anbindung ans Quartier. «Das gehört auch zur Einfügung», so Streich. «So einfach ist Städtebau nicht.» Ursula Müller vom Amt für Hochbauten betonte, dass auf dem Rütihof alle möglichen Strukturen vorkommen von Zeilen über Hufeisen bis sternförmigen Anordnungen. «Der Ringling ist neu, aber nicht fremd.» Ohnehin sei der Rütihof geschlossener als viele Teile von Höngg. Doch das liess Maurer nicht gelten. Erneut las er vor, diesmal aus dem Jurybericht, wo von einer «enormen Dimension» und einer «singulären Form» die Rede ist. «Uns war darum klar, dass wir bis vor Bundesgericht gehen müssen.» Den Alt-Bundesrichter Heinz Aemisegger beeindruckten diese Positionen wenig. «Der Ringling ist für eine Arealüberbauung eine Schuhnummer zu gross», stellte er lapidar klar und mahnte: «Das Urteil ist keine Eintagsfliege.» Alles dreht sich dabei um den Paragraph 71 des ...
«Das Urteil ist keine Eintagsfliege»

Durch die Schweiz geht ein Ringling-Graben. Das zeigte der Städtebaustammtisch von Hochparterre gestern zum Bundesgerichtsurteil im Rütihof. Hier die Architekten, dort die Juristen.

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