Beschränkte Revision des Raumplanungsgesetzes

Die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes wird auf drei Bereiche beschränkt: Das Bauen ausserhalb der Bauzonen, die Raumplanung im Untergrund und die Raumplanung in funktionalen Räumen.

Dies hat der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassung entschieden, in der eine Mehrheit die Vorlage ablehnte. Der Bund wird die Vorlage nun mit den Kantonen und Gemeinden überarbeiten und phasenweise weitere Kreise einbeziehen. Die Schweizerische Vereinigung für Landesplanung VLP-ASPAN fasst die Beschlüsse auf seiner Webseite zusammen.

Beim Bauen ausserhalb von Bauzonen geht es laut Bundesrat darum, die geltenden Regelungen zu vereinfachen. Dabei soll der Handlungsspielraum so erweitert werden, dass den unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten besser Rechnung getragen werden kann. Am Grundsatz, das Baugebiet vom Nichtbaugebiet zu trennen, soll aber nicht gerüttelt werden. Beim Thema Untergrund soll geprüft werden, ob die in der Vernehmlassung vorgeschlagene Grundsatzregelung noch weiter präzisiert werden muss und wie diese mit den laufenden Gesetzgebungsarbeiten auf kantonaler Stufe abgestimmt werden kann. Beim Thema funktionale Räume will der Bundesrat prüfen, welche Regelungen nötig wären, um die Planung über Kantonsgrenzen hinweg zu fördern.

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