Per 1. Januar 2015 gelten gelockerte Brandschutzvorschriften. Sie sparen Geld, erlauben dichteres Bauen, fördern clevere Grundrisse und KMU-Betriebe.

Revolution im Brandschutz

Per 1. Januar 2015 werden die Brandschutzvorschriften markant und sinnvoll gelockert.

Wenn Architekten ihre Projekte präsentieren, klagen sie kaum so häufig über eine Norm wie über den Brandschutz. 1933 führte die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) erste unverbindliche Brandschutzvorschriften (BSV) ein. Mittlerweile sind daraus eine Norm und 18 Richtlinien geworden, zu Baustoffen und Bauteilen, Flucht- und Rettungswegen, Tragwerken und mehr. Weil die technischen Möglichkeiten sich aber stets ändern, beschloss das Interkantonale Organ Technische Handelshemmnisse (IOTH), ein Konkordat der Kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK), 2008 eine Überprüfung der BSV. Das Sicherheitsniveau bezüglich Personenschutz (3.5 Brandtote pro Mio. Einwohner) sollte erhalten bleiben, der Sachwertschutz aber gegenüber volkswirtschaftlichen Kosten überprüft werden. Die Überprüfung brachte eine markante Liberalisierung der BSV gegenüber der geltenden Fassung von 2003. Gestern wurden in Bern die wichtigsten Änderungen präsentiert, sie gelten ab 1. Januar 2015:– Flucht- und Rettungswege: Die Anzahl von Treppenhäusern ist unabhängig von der Geschossfläche. Statt zuvor ein Treppenhaus pro 900 Quadratmeter, ist bloss noch die Fluchtweglänge einzuhalten. Diese beträgt total 35 Meter, darf neu auch über Nutzungseinheiten wie Schulzimmer und Gruppenräume führen und ist nicht mehr in 20 Meter Raum und 15 Meter vertikaler Fluchtweg oder Korridor aufzuteilen. Anstelle einer statischen Regel tritt eine dynamische, die effiziente Grundrisse bevorteilt.– Neue Definitionen der Gebäudegeometrien: Es wird bloss noch zwischen geringer Höhe (bis 11m Gesamthöhe), mittlerer Höhe (bis 30m) und Hochhäusern (über 30m) unterschieden. Acht- bis neungeschossige Bauten gelten dann nicht mehr als Hochhäuser, denn längst reichen Feuerwehrleitern über die vormals gültigen 22 oder 25 Meter Gebäudehöhe hinaus. Dichteres Bauen ohne Zusatzkosten ist v...
Revolution im Brandschutz

Per 1. Januar 2015 werden die Brandschutzvorschriften markant und sinnvoll gelockert.

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