Bäretswil will das Schulhaus Dorf und 23 weitere Objekte aus dem Inventar entlassen. Fotos: © Tobias Sigrist, ZVH

Massenentlassung in Bäretswil

Die Zürcher Landgemeinde Bäretswil will 24 Objekte gleichzeitig aus dem Inventar schutzwürdiger Bauten entlassen. Dagegen reicht der Zürcher Heimatschutz Rekurs ein.

Die Zürcher Landgemeinde Bäretswil will 24 Objekte gleichzeitig aus dem Inventar schutzwürdiger Bauten entlassen. Das geht dem Zürcher Heimatschutz deutlich zu weit, er reicht beim Baurekursgericht Beschwerde ein gegen die «ungesetzliche Massenentlassung», wie er schreibt. Solche radikalen Kürzungen aus dem Inventar sind laut dem Heimatschutz nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Unter den entlassenen Gebäuden befänden sich eindeutige Schutzobjekte. «In Fällen wie dem Schulhaus Dorf sind die Voraussetzungen für eine Inventarentlassung in klarer Weise nicht gegeben», sagt Thomas M. Müller, Präsident des Zürcher Heimatschutzes. Zudem sei es widersprüchlich, ortsbildprägende Bauten aus dem Inventar zu streichen. «Wir sind auch im Falle von Bäretswil zuversichtlich, dass die Zürcher Gerichte an ihrer Praxis festhalten werden, dass in aller Regel eine ortsbildprägende Wirkung mit bestehender baulicher Substanz verknüpft ist», so Müller.

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