Chur, Gutshaus zur Kante. Fotos: Leza Dosch

Erfolgreicher Bündner Heimatschutz

Die Regierung des Kantons Graubünden gibt dem Heimatschutz recht: Die Stadt Chur kann das «Haus zur Kante» nicht für eine Strasse abbrechen.

Die Regierung des Kantons Graubünden gibt dem Heimatschutz recht: Die Stadt Chur kann das «Haus zur Kante» nicht ohne Weiteres für eine Strassenverbreiterung abbrechen.Die Strassen kennen keine Rücksicht auf Häuser, die ihnen im Weg stehen. Auch in Chur Masans nicht, wo am Stadteingang talauswärts der städtebaulich bedeutsame und bauhistorisch wichtige alte Gutshof «Haus zur Kante» hart am Rand der Landstrasse steht. Verlassen seit Jahren, schön immerdar. Die Stadt Chur nun plante das alte Haus zu beseitigen, um Platz für die Velofahrer zu schaffen. Der Bündner Heimatschutz reklamierte. Mehr dazu hier. Nachdem Interventionen beim Stadtrat nichts brachten, erhob der Verein Aufsichtsbeschwerde beim Kanton. Die Regierung entschied, dass die Stadt Chur das alte Haus so nicht abbrechen könne, und das Strassenprojekt neu aufgleisen müsse. Das Abbruchgesuch der Stadt sei nicht bewilligungsfähig. Der gute Bescheid der Bündner Regierung hat zwei Aspekte. Erstens wird er der Stadt Chur ein klares Zeichen sein, mit dem gebauten Erbe sorgfältiger umzugehen. Chur nennt sich gerne «älteste Stadt der Schweiz» - das heisst auch, dass Substanz nicht sorglos beseitigt werden kann für Neubauten von Häusern und Ausbau von Strassen. Und das heisst überdies, dass es Gesetze gibt, die ein Stadtrat kennen muss, wenn er einem als schützenswert geltenden Haus auf den Pelz rücken will. Oft hat der Bündner Heimatschutz Churs Stadtrat in den letzten Jahren für seine schnellen Schüsse kritisiert. Oft hat er das Verschwinden bedeutsamen kulturellen Erbes beklagt. Als Folge des Urteils wird der Stadtrat den Heimatschutz in diesen Tagen zum Umgang mit inventarisierten Bauten zum Gespräch treffen. Gut so.Zweitens bestätigt der Entscheid der Regierung, wie sattelfest die Heimatschutz-Geschäftsleiterin Ludmila Seifert und ihr Vorstand in den Verfahren des Planungs- und Baurechts sind. E...
Erfolgreicher Bündner Heimatschutz

Die Regierung des Kantons Graubünden gibt dem Heimatschutz recht: Die Stadt Chur kann das «Haus zur Kante» nicht für eine Strasse abbrechen.

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