Das rote Telefon

Die vom Zürcher Stadt- und Gemeinderat beschlossene Anlaufstelle zur Auflagenbereinigung nach dem Baurechtsentscheid ist aufgeschaltet. Sie soll bei Beanstandungen und Anliegen von Bauherrschaften schnell, unbürokratisch und transparent den Dialog zwischen allen Beteiligten zu fördern.

Die vom Zürcher Stadt- und Gemeinderat beschlossene Anlaufstelle in Bausachen (Helpline) zur Auflagenbereinigung nach dem Baurechtsentscheid ist aufgeschaltet. Das «Rote Telefon» läuft unter der Nummer 044 412 11 00. Ziel sei es, bei Beanstandungen und Anliegen von Bauherrschaften im Zusammenhang mit der Erfüllung von Auflagen aus einem rechtskräftigen Bauentscheid schnell, unbürokratisch und transparent den Dialog zwischen allen Beteiligten zu fördern, schreibt das Hochbaudepartement.

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